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Experten-Antwort

Witwenrente

von Jörg06.12.2013 | 12:17
1708 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag liebe Leser, ich bin leider seit Dezember 2012 Witwer. Meine Frau war 47 Jahre jung und ich bin 47. Beide waren wir berufstätig und ich bin es heute noch. Ich erhalte die große Witwenrente. Da das Thema Rente nicht so ganz übersichtlich ist und ich aber noch einige Fragen habe, hoffe ich, dass ich hier über das Forum Antworten erhalten werde. 1. Wenn ich eine Gehaltserhöhung bekomme, mindert sich dann meine Witwenrente? 2. Wenn ja und ich bis zu meiner Rente auf eine Gehaltserhöhung verzichte, dann wird sich logischerweise meine Rente im Rentenalter auch nicht nach oben verändert haben. Bedeutet dies dann, dass sich die Witwenrente nach oben verändert, wenn ich im Rentenalter weniger Einkommen habe? 3. Wenn der Gesetzgeber in der Zukunft beschliest, die Rente zu reformieren, z.B. dass die große Witwenrente abgeschafft oder gekürzt wird, betrifft das dann auch die bereits bestehenden Rentenansprüche? Dies waren jetzt nur ein Teil meiner Fragen. Ich hoffe, dass mir jemand eine fundierte Auskunft geben kann und wünsche allen ein schönes Weihnachtsfest

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.12.2013 | 12:54

Hallo Jörg, grundsätzlich werden Einkommenssteigerungen ab dem Juli des Folgejahres im Rahmen der Einkommensanrechnung bei der Witwerrente berücksichtigt. Ob sich die Witwerente mindert ist letztlich abhängig vom überschreiten des Freibetrages. Zukünftige negative Reformen sind bei Bestandsrenten in der Vergangenheit immer über Vertrauenschutzregelungen abgefedert worden. Ich empfehle Ihnen aber dringend den Besuch einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wenn Ihre Witwerrente stark gemindert ist, um prüfen zu lassen, ob sich in Ihrem Fall ein Rentesplitting positiv auswirken würde. Das Rentensplitting ist kompliziert und von Fristen abhängig und eignet sich nicht als Informationsthema in diesem Forum. Also, schnell in die Beratungsstelle, notfalls auch ohne Termin.

2 Antworten

Jörgam 06.12.2013 | 12:20
Schadeam 06.12.2013 | 12:42
1)ja ab dem nächsten 01.07. 2)auch ja (aber einen freiwilligen Verzicht könnte ich persönlich nur schwer nachvollziehen. Wenn Sie auf 100 E Nettogehalt verzichten, haben Sie zwar 40 € Mehr Witwerrente - unterm Strich aber 60 € weniger im Geldbeutel. Ist das wirklich lukrativ? 3)reine Spekulation - was nützen Mutmaßungen über hätte, wenn, aber, könnte vielleicht? Wenn Änderungen kommen muss man es nach dem wortlaut des Gesetzes prüfen.
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