Hallo Jörg, grundsätzlich werden Einkommenssteigerungen ab dem Juli des Folgejahres im Rahmen der Einkommensanrechnung bei der Witwerrente berücksichtigt. Ob sich die Witwerente mindert ist letztlich abhängig vom überschreiten des Freibetrages. Zukünftige negative Reformen sind bei Bestandsrenten in der Vergangenheit immer über Vertrauenschutzregelungen abgefedert worden. Ich empfehle Ihnen aber dringend den Besuch einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wenn Ihre Witwerrente stark gemindert ist, um prüfen zu lassen, ob sich in Ihrem Fall ein Rentesplitting positiv auswirken würde. Das Rentensplitting ist kompliziert und von Fristen abhängig und eignet sich nicht als Informationsthema in diesem Forum. Also, schnell in die Beratungsstelle, notfalls auch ohne Termin.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.