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Experten-Antwort

Witwenrente

von Heini27.07.2012 | 11:25
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9 Antworten

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Bei uns bei der Arbeit ist dieses eine Streitfrage. Also, ich bin 45 J. alt, Arbeiter, mein Anspruch zur Zeit ca.800 Euro Bruttorente. Sollte ich plötzlich sterben , bekommt meine Frau die Witwenrente von 60% berechnet von diesen 800 Euro? Oder gibt es eine andere Berechnung? Bitte Sie um Auskunft-Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Grundsätzlich bestünde für Ihre Frau nur ein Anspruch auf 55% von den 800,- Euro (so auch vermutlich in Ihrem Fall).

Anspruch auf 60% des Versichertenrentenanspruches beteht nur dann, wenn dass "alte", bis zum 31.12.2001 geltende Hinterbliebenenrecht auch über den 31.12.2001 anzuwenden ist.

Dafür gelten folgende Voraussetzungen:

-Der verstorbene Ehepartner ist bereits vor dem 1. Januar 2002 gestorben

oder

-Der verstorbene Ehepartner ist nach dem 31. Dezember 2001 gestorben ist, die Heirat erfolgte vor dem 1. Januar 2002

und ein Ehepartner ist vor dem

2. Januar 1962 geboren ist (Anmerkung: Da Sie 45 Jahre alt sind, müsste Ihre Ehefrau vor dem 02.01.1962 geboren worden sein).

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8 Antworten

...am 27.07.2012 | 14:04
Das kommt aber darauf an, wo Sie die 800 Euro herhaben. Ist dies der Betrag aktueller Stand der Altersrente (auf Renteninfo der mittlere Betrag) oder die hochgerechnete Altersrente (der unterste Betrag) oder die Erwerbsminderungsrente (oberster Betrag). Die Witwen-/Witwerrente errechnet sich aus 55 % oder 60 % der Erwerbsminderungsrente zum Zeitpunkt des Versterbens.
Gigiam 27.07.2012 | 14:42
Bei uns bei der Arbeit ist dieses eine Streitfrage. Also, ich bin 45 J. alt, Arbeiter, mein Anspruch zur Zeit ca.800 Euro Bruttorente. Sollte ich plötzlich sterben , bekommt meine Frau die Witwenrente von 60% berechnet von diesen 800 Euro? Oder gibt es eine andere Berechnung? Bitte Sie um Auskunft-Danke
Die große Witwen/Witwerrente nur wen der Be- günstigte 45 Jahre überschritten hat. Ausnahme. wenn noch ein minderjähriges Kind vorhanden.
Und was soll nun dieser Beitrag?? Der Fragesteller ist bereits 45 Jahre. Gigi
Schießl Konradam 27.07.2012 | 15:08
Bei uns bei der Arbeit ist dieses eine Streitfrage. Also, ich bin 45 J. alt, Arbeiter, mein Anspruch zur Zeit ca.800 Euro Bruttorente. Sollte ich plötzlich sterben , bekommt meine Frau die Witwenrente von 60% berechnet von diesen 800 Euro? Oder gibt es eine andere Berechnung? Bitte Sie um Auskunft-Danke
Die große Witwen/Witwerrente nur wen der Be- günstigte 45 Jahre überschritten hat. Ausnahme. wenn noch ein minderjähriges Kind vorhanden.
Und was soll nun dieser Beitrag?? Der Fragesteller ist bereits 45 Jahre. Gigi
Es geht nicht um den Fragesteller.
Schön das Ihnen der Gigl wieder mal bei mir hochgegangen ist.
Heiniam 27.07.2012 | 19:41
Ich habe mich heute mit dem Rentenexperten bei uns hier unterhalten. Er sagte das so, wenn jemand mit 45 J. plötzlich stirbt, wird das Durchschnittsgehalt hochgerechnet bis 60 J. Die Witwe bekommt Rente als hätte ihr Mann bis 60 J. gearbeitet. Stimmt diese Antwort von dem Experten nicht?
Schießl Konradam 27.07.2012 | 20:19
Ich glaube Sie verwechseln hier etwas. Wird jemand gezwungen, dass er die Erwerbsminderungsrente beantragen muss erhält er eine "hochgerechnete"Rente. Der Versicherte wird so behandelt, als hätte er bis zum 60. Lebensjahr gearbeitet . Hierzu dienen Durchschnittswerte der Rentenbiografie.
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