Hallo Karin1969,
der Rentenabschlag beträgt bei Hinterbliebenenrenten maximal 10.8 %, wenn der Versicherte vor Vollendung des 60. Lebensjahres stirbt. Vom Todestag bis zum Ablauf der folgenden drei Kalendermonate erhalten Sie die Rente in Höhe der Versichertenrente, also in vollem Umfang. Während dieser Zeit findet keine Einkommensanrechnung statt. Danach werden auf gesetzliche Renten wegen Todes eigene Einkünfte des Rentenbeziehers, soweit sie einen bestimmten Freibetrag übersteigen, zu 40 % angerechnet. Dieser Freibetrag beträgt für die Witwenrente mtl. 693,53 Euro netto. Sie sollten sich baldmöglichst mit dem Rentenversicherungsträger bzw. mit einer Service - Stelle der Rentenversicherung in Verbindung setzen und einen Termin für den Rentenantrag vereinbaren. Dort erhalten Sie auch dann weitere Informationen, welche Unterlagen (u.a. Sterbe und Heiratsurkunde etc.) Sie zum Termin mitbringen müssen.