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Witwenrente

von Karin196927.04.2008 | 08:36
1282 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, ich brauche eine Auskunft. Mein Mann ist verstorben mit 59 Jahren und war in Altersteilzeit bis zum Jahresende 2008.Dann wäre er mit 60 Jahren in Rente gegangen. Ich bin auch in Altersteilzeit bis Febr. 2010. Habe ich jetzt bei der Witwenrente auch die 18% Abzüge als wenn mein Mann in Rente gegangen wäre? Wo soll man den Rentenantrag stellen und was benötigt man dafür? Wie wird jetzt die Witwenrente berechnet - wir waren 39 Jahre verheiratet. Für eine Auskunft wäre ich Ihnen dankbar Karin

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 28.04.2008 | 10:57

Hallo Karin1969,

der Rentenabschlag beträgt bei Hinterbliebenenrenten maximal 10.8 %, wenn der Versicherte vor Vollendung des 60. Lebensjahres stirbt. Vom Todestag bis zum Ablauf der folgenden drei Kalendermonate erhalten Sie die Rente in Höhe der Versichertenrente, also in vollem Umfang. Während dieser Zeit findet keine Einkommensanrechnung statt. Danach werden auf gesetzliche Renten wegen Todes eigene Einkünfte des Rentenbeziehers, soweit sie einen bestimmten Freibetrag übersteigen, zu 40 % angerechnet. Dieser Freibetrag beträgt für die Witwenrente mtl. 693,53 Euro netto. Sie sollten sich baldmöglichst mit dem Rentenversicherungsträger bzw. mit einer Service - Stelle der Rentenversicherung in Verbindung setzen und einen Termin für den Rentenantrag vereinbaren. Dort erhalten Sie auch dann weitere Informationen, welche Unterlagen (u.a. Sterbe und Heiratsurkunde etc.) Sie zum Termin mitbringen müssen.

4 Antworten

--_--am 27.04.2008 | 21:28
Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Heinricham 28.04.2008 | 08:39
Hallo Happy, >>>Da sich sich ja auch in der Altersteilzeit befinden, ist von der DRV darauf zu achten, das als Einkommen zur Anrechnung auch tatsächlich das Altersteilzeitbrutto berücksichtigt wird!!!<<< Völlig richtig. Hinzugerechnet wird aber auch der sog. "Aufstockungsbetrag" in voller Höhe. Heinrich
Happyam 28.04.2008 | 07:51
Hallo Karin, Nein, es werden keine 18 % Abschlag abgezogen, sondern 10,8 % ! Das ist die Minderung, die sich ergibt für die Zeit vom 60. bis zum 63. Lj. (36x 0,3%) Allerdings erst ab dem 4. Kalendermonat. Die ersten drein Monate gibt es die Witwenrente (60%) ohne Einkommensanrechnung, aber mit Abschlag. Soll heißen, die DRV errechnet eine "fiktive" Altersrente aus der Versicherung Ihres leider verstorbenen Mannes und zieht davon 10,8 % ab. Diese erhalten Sie dann für die ersten drei Monate. Ab dem 4. Monat wird dann unter Berücksichtigung Ihres Einkommens eine sog. Einkommensanrechnung vorgenommen. Der Freibetrag liegt bei ca. 694.- €. Alles was darüber hinaus an Einkommen aus Ihrer Altersteilzeit vorhanden ist, wird zu 40 % berücksichtigt und kürzt Ihren Witwenrentenanspruch. Ich würde Ihnen empfehlen, einen Termin in einer Beratungstelle auszumachen und hinsichtlich der Einkommensanrechnung vorzusprechen. Da sich sich ja auch in der Altersteilzeit befinden, ist von der DRV darauf zu achten, das als Einkommen zur Anrechnung auch tatsächlich das Altersteilzeitbrutto berücksichtigt wird!!! LG und alles Gute Happy
Happyam 28.04.2008 | 09:15
yeap, das ist vollkommen korrekt! habe nur leider schon eine EK-Berechnungen gesehn, in denen leider das ATZ-Brutto nicht berücksichtigt wurde. daher mein Hinweis. Der Fehler wurde allerdings vom Arbeitgeber gemacht. Der hat nämlich die Jahresmeldung für die Versicherte (in der ATZ) zweimal gleich gemacht. Also einmal zur eigenen Versicherung und die gleiche zur Witwenrente. Die war natürlich dann falsch. LG Happy
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