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Witwenrente

von OSSI03.03.2009 | 14:54
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14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Leute Kann mir bitte ein Experte ausrechnen wieviel meine Frau Witwenrente bekommen würde. Meine Rente 1000€ Brutto 2te Rente500€ Brutto Rente der Frau 550 Brutto. Wir leben im Osten. Danke.

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Von der ersten Rente erhält Ihre Frau 60% (600,. EUR), weil sie die Freigrenze von 701,18 EUR mit eigenem Verdienst einhält. Von der zweiten Rente kann ich nichts zu sagen, da ich unterstellen muss, dass es eine Betriebsrente ist. Da müssen Sie Ihren Arbeitgeber befragen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Ich muss Sie leider enttäuschen, aber die Hinzuverdient-Freigrenze nach § 97 SGB VI (Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes) wird immer noch nach Ost und West unterschieden (§ 228a SGB VI)!

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Sie haben Recht. Die Freigrenze im Beitrittsgebiet beträgt 26,4 x 23,34 = 616,18 EUR. Da die Ehefrau sowieso "nur" 550,- EUR Einkommen hat spielt das keine Rolle.

11 Antworten

Jonasam 03.03.2009 | 15:24
Hallo Ossi! Zur Beantwortung benötigt man mehr Angaben. 1.) Wann sind Sie und Ihre Frau geboren? (Wichtig für den Rentenartfaktor) 2.) Welche Renten verstecken sich hinter "Meine Rente" und "2te Rente"? (gesetzl. Rente, BG-Rente, Privatrente, Pension, Rente der landwirtschaftlichen Alterskasse?) MfG Jonas
Schiko.am 03.03.2009 | 15:39
Gehe davon aus, dass Sie vom Alter her die Voraussetzung für die 60% Witwerrente erfüllen. Dies sind dann eben von 1500 bei 60% 900 Bruttorente. Hier noch für Kranken/ Pflegeversicherung 10,15% abgezogen verbleiben Euro 808,65 Netto. An der Bruttorente der Ehefrau von 550 ändert sich nichts, zieht man hier noch 10, 15 % ab sind es noch 494,17, nochmals gekürzt um 3% Steuer- entlastung verbleiben 479,34. Es gelten ja 616,18 anrechnungsfreier Betrag. Umgekehrt natürlich schaut es anders aus, da ja Ihr Nettoeinkommen höher ausfällt. Die 60 % Witwenrente von 330 Brutto würde um 276 Euro auf 54 Euro abschmelzen. Mit freundlichen Grüßen.
OSSIam 04.03.2009 | 05:15
Danke für die Übersicht.Meiner Frau würden dann 1287.99€ bleiben. OK. Noch eine Frage: Was ist mit meinen 500€ Zusatzrente vom Betrieb? Wie würde es sein wenn meine Frau zuerst Versterben würde ( ich hoffe nicht ) . Meine Frau ist mit 60 mit 18% Abschlag in Rente und ich selbst mit 65 in die Altersrente. Man macht sich halt so seine Gedanken. Wird es meiner Frau mal an nichts fehlen.Na ja , das ist halt so im Alter. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Schokiam 04.03.2009 | 08:05
Sehr gewagt, zu der Höhe der gesetzlichen Rente von 1000 Euro auch noch die von Ossi nicht näher definierte "2te Rente" ebenfalls mit 60 % als Hinterbliebenenrente anzusetzen.
B´sonam 04.03.2009 | 09:05
Diese Berechnung würde stimmen, wenn Ossi tatsächlich 1500 EUR Bruttorente aus der gesetzlichen RV hätte. So wie ich das verstehe hat er aber 1000 EUR aus der gRV und 500 EUR Betriebsrente.
Schiko.Originalam 04.03.2009 | 12:19
Nun ja großer Meister ( Hoffe Sie verstehen dies nicht polemisch), Sie tun sich leicht. Ossi hat am 4.3.2009 erst darauf hingewiesen, die 500 Euro sind Betriebsrente. Also wussten Sie dies am 4.3.2005 9:05, ich aber am 3.03. 2009 noch nicht. Meine aber, auch die Betriebsrente wird mit Netto bei der Einkommens- anrechnung mit einbezogen, insofern stimmt ja der angenommene Betrag mit 1.500 als Ursprungsbetrag. Dagegen stimmen ab die 10,15% Kranken/Pflegeversicherung nicht für die 500 Betriebsrente, hier sind es nicht 10,15% sondern 17,45 %, es hat ja der Arbeitnehmer den Gesamtbeitrag zu aufzubringen. Für 500 x 7,30 % sind es 36,50 Euro, sodass sich der Betrag von 1287,99 auf Euro 1.251,49 ermassigt. Im übrigen gilt als klassisch, dass bei der Hinterbliebenen Versorgung- auch Betriebsrenten- 60% zugesagt werden, inzwischen gibt es aber auch niedrigere Prozentsätze, zum Beispiel 50%. Besonders bei Doppel- verdienern, hier muss der Hinterbliebenenschutz nicht so hoch ausfallen. Ich kann mir soviel Zeit für mehrere Zeilen erlauben, dies geschieht ja alles nicht während der Arbeitszeit. Mit freundlichen Grüßen.
Schiko.am 04.03.2009 | 12:43
Siehe meinen erneuten Eintrag von soeben an B,son. MNfG.
B´sonam 04.03.2009 | 12:57
Ich wollte sie nihct belehren werter Schiko., nur darauf aufmerksam machen, dass die Berechnung nicht stimmt :-) Die Betriebsrente wird übrigens nicht als Einkommen angerechnet. Sollte die Witwe aus der Betriebsrente einmal eine Hinterbliebenenversorgung erhalten, so bleibt diese unberücksichtigt. Nur selbst von der Witwe erwirtschaftetes (eigene Rente, eigenes Einkommen) wird angerechnet, abgeleitete Ansprüche (z.B. Witwenbetriebsrente) nicht. Sie vermischen in ihrem 2. beitrag da etwas :-)
Freu-Ossiam 04.03.2009 | 13:44
Der Freibetrag in Ost und West sind endlich gleich hoch - wo steht das im Gesetz; da muss ich gleich eine Neuberechnung anfordern! Freu!!!
Schiko.am 04.03.2009 | 14:34
Sie dürfen mich gerne belehren B,son. Bin weder so schön noch so gscheit, auch wenn manche meinen, dass ich das von mir denke. Ganz ehrlich ich komme nicht mit, habe wahrscheinlich etwas durcheinander gebracht. Wenn ich dies kapiert habe komme ich nochmals darauf zurück. Mit freundlichen Grüßen.
Freu-Ossi :-(am 04.03.2009 | 16:05
Schade, dann hat sich Ihr Kollege wohl den Fall oben nicht richtig angesehen: Wohnsitz 'im Osten' oder auch 'Beitrittsgebiet'!
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