Von der ersten Rente erhält Ihre Frau 60% (600,. EUR), weil sie die Freigrenze von 701,18 EUR mit eigenem Verdienst einhält. Von der zweiten Rente kann ich nichts zu sagen, da ich unterstellen muss, dass es eine Betriebsrente ist. Da müssen Sie Ihren Arbeitgeber befragen.