1. Im Rahmen einer Rentenberechnung (hier:Hinterbliebenenrente) werden alle Versicherungszeiten, die bislang zurückgelegt wurden, berücksichtigt.
2. Da bereits schon vorher eine Rente bezogen wurde (hier: Erwerbsminderungsrente), wird mindestens die Rente weitergezahlt, die für den Versicherten / Hinterbliebenen günstiger ist.