Ehezeit vom 01.04.1960 - 14.03.1988 (= Scheidung)
Vom Rentenkto. des Ehemannes wurden Rentenanwartschaften auf das Rentenkonto der Ehefrau übertragen. Der geschiedene Ehemann verstarb am 24.09.2001.
Besteht Anspruch auf Witwenrente?
Ehemann Jahrgang 1939
Ehefrau Jahrgang 1940
12.08.2010, 13:59
von
Lucky
12.08.2010, 14:09
von
Schade
Nein, eine geschiedene Frau ist nicht Witwe.
Die Dame erhält als 70 jährige Frau die übertragenen Punkte aus dem Versorgungsausgleich schon längst mit ihrer Altersrente ausbezahlt.