Hallo Annemarie,
wie "Schade" bereits mitgeteilt hat, wird bei einer Ehedauer unter 1 Jahr unterstellt, dass Zweck der Heirat die Erlangung der Hinterbliebenversorgung war (sog. Versorgungsehe). Der Hinterbliebene hat jedoch die Möglichkeit dies zu widerlegen. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob gesundheitliche Einschränkungen, die zum Tod führten, zum Zeitpunkt der Eheschließung bereits bekannt waren oder nicht. Schildern Sie Ihrem Rentenversicherungsträger den genauen Sachverhalt, damit dies ggfs. überprüft werden kann.