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Witwenrente

von Arthur10.03.2009 | 10:56
2456 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Mutter hat eine polnische Staatsangehörigkeit jedoch seit 2 Jahren einen Wohnsitzt in Deutschland, und in Polen abgemeldet. Ihr Ehemann ist Deutscher, Berufstätig. Sie besitzt eine Witwenrente in Polen nach meinem gestorbenen Vater. Nach ihrer Heirat blieb die Witwenrente meiner Mutter in Polen bestehen. Meine Frage lautet: muss die polnische Rente in Deutschland besteuert werden?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wieso blieb die Witwenrente in Polen bestehen, obwohl sie wiedergeheiratet hat? Wie muss ich das verstehen?

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Da es normales ausländisches Einkommen ist, ist dies bei der Steuererklärung anzugeben und wird dementsprechend besteuert.

9 Antworten

Arthuram 10.03.2009 | 12:06
Im engeren Sinne des Wortes "Witwenrente" meinte ich hier sg. polnische Familienrente. In dem Beitrag von mir bezog ich mich jedoch auf die deutsche Nomenklatur. Angeblich Fehler von mir. Nach Erreichung des 50. Lebensjahres erhält man eine Familienrente nach dem gestorbenen Mann.
Schiko.am 10.03.2009 | 12:31
Bravo, geht doch, die Beant- wortung einer steuerlichen Frage. MfG.
Völlig falsches Forumam 10.03.2009 | 16:06
Dies ist kein Steuerforum, sondern ein Forum der gesetzlichen Rentenversicherung.irgendwann wird auch der letzte es vielleicht verstehen. ABER AUCH NUR VIELLEICHT.
Sieh anam 10.03.2009 | 16:11
Ach, jetzt müssen sich die Experten schon vom grossen Schiko. veräppeln lassen. Hmm, überlegen wir mal wo der Sinn liegt, wenn man einem in einem Expertenforum eine Frage stellt?? Also ich erhoffe mir eine richtige Antwort. Da das Steuerrecht so komplex, und differenziert ist, gibt es auch dafür Fachleute, genau wie für es für das Rentenrecht Fachleute gibt, genauso wie es für Krankheuten Ärzte gibt, so wie es für Brötchen Bäcker gibt,man könnte es endlos weiterführen. Wenn jetzt hier andauernd steuerrechtliche Fragen gestellt werden, gehe davon aus, das der Fragesteller auch zu einem Tierarzt geht, wenn es Ihm nicht gut geht. Oder das der Fragesteller bewusst eine nicht korrekte Antwort haben möchte, weil er ja weiss das es hier ein Forum der Rentenversicherung ist. Daher sollte man erst immer ein bisschen denken, und wenn der Denkprozess abgeschlossen ist, dann folgt der 2. Schritt!! In diesem Sinne einen wunderschönen Tag
Schiko.am 10.03.2009 | 17:18
Größe 176 meint, Anonym erspart Larve, vermummt Gesichtswasser. Humor ist, wenn man trotzdem lacht.
Kerstinam 10.03.2009 | 18:12
Guten Tag, habe im Internet mehrfach gelesen, dass ab 2009 bei Neuheirat die Witwenrente weiter gezahlt wird. Stimmt das??? Bisher wird der Durchschnitt von 24 Monaten gezahlt. Brutto oder Netto ? Vielen Dank! MfG Kerstin
Wolfgangam 10.03.2009 | 19:38
Hallo Kerstin, > ab 2009 bei Neuheirat die Witwenrente weiter gezahlt wird Das gilt nur für kirchliche Heirat. Bei standesamtlicher Heirat fällt die Witwenrente - der gesetzliche Status "Witwe" ist dann nicht mehr gegeben. > Bisher wird der Durchschnitt von 24 Monaten gezahlt. Nur bei standesamtlicher Wiederheirat steht diese Abfindung zu (sofern es die erste Abfindung ist!) > Brutto oder Netto ? Es gilt der Brutto-Betrag der letzten 24 Monate - also vor Abzug KV/PV bzw. ohne Zuschuss zur KV Gruß w.
xxxam 10.03.2009 | 22:06
vielleicht wären sie bei einem Tierarzt als D.c.e. auch besser aufgehoben
xxxam 11.03.2009 | 08:15
Das grosse Denkmal Schiko. hat doch arg an Ansehen verloren in der letzten Zeit.
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