Hallo Rosemarie Ro.,
es ist zunächst zu unterscheiden, ob Sie eine Witwenrente nach altem oder neuem Recht erhalten.
Das neue Recht ist anzuwenden, wenn der Ehegatte nach dem 31.12.2001 verstorben ist und
1) die Eheschließung ab dem 01.01.2002 erfolgte
oder
2) die Eheschließung vor dem 01.01.2002 erfolgte, wenn beide Ehegatten nach dem 01.01.1962 geboren sind.
Ist das neue Hinterbliebenenrecht anzuwenden, so beträgt der Rentenartfaktor 0,55, Das entspricht 55 % der vollen Rente (altes Recht: Rentenartfaktor = 0,6).
In Ihrer Anfrage geben Sie an, dass die Witwenrente bei Ihnen 55 % beträgt. Insofern ist das neue Recht anzuwenden.
Auf Ihre Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird zunächst Ihre eigene Versichertenrente [Bruttorente abzüglich 13 % (Rentenbeginn der V-Rente vor 2011) oder 14 % (Rentenbeginn der V-Rente ab 2011)] angerechnet.
Ist das neue Recht anzuwenden, so ist auch die eigene Betriebsrente anzurechnen, sofern die Betriebsrente nicht nach § 10a EStG gefördert wurde. Wird die Betriebsrente angerechnet, sind 17,5 % von dem Bruttowert abzuziehen; sofern es sich dabei um Leistungen handelt, die der nachgelagerten Besteuerung unterliegen, ist das monatliche Einkommen um 21,2 % bei Leistungsbeginn vor dem Jahre 2011 und um 23 % bei Leistungsbeginn nach dem Jahre 2010 zu kürzen.
Die Hinterbliebenenleistung aus der Betriebsrente ihres Ehegatten ist nicht zu berücksichtigen, da es sich um einen abgeleiteten Anspruch handelt. Inwiefern dort Einkommen angerechnet werden, sollte beim zuständigen Träger erfragt werden.
Die ermittelten Einkommen werden dem Freibetrag (zurzeit: 803,88 EUR) gegenübergestellt. Der Betrag, der den Freibetrag übersteigt, wird dann zu 40 % angerechnet.
Zur Problematik mit der Krankenversicherungspflicht können wir in diesem Forum als Rentenversicherungsträger keine Auskünfte geben. Dies sollten Sie mit Ihrer Krankenkasse klären.
Ggf. sollten Sie sich zudem kurzfristig einen Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle besorgen. Dort können noch bestehende Unklarheiten beseitigt werden.
Mit freundlichen Grüßen