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Witwenrente

von Ammi07.04.2010 | 17:28
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4 Antworten

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Ich war von September 1978 bis Mai 2009 verheitatet. Mein früherer Mann hat im Oktober 2009 wieder geheiratet. Jetzt ist er plötzlich verstorben. Heute habe ich gehört das mir trotz unserer Scheidung ein teil seiner Rente zustehen würde.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

So wie Sie den Sachverhalt geschildert haben, besteht kein Anspruch auf eine Witwenrente bzw. eine Witwenrente nach dem vorletzten Ehegatten (bei der letztgenannten Rente haben überlebende Ehegatten, die wieder geheiratet haben, bei Erfüllung der übrigen Anspruchsvoraussetzungen einen Anspruch, wenn die erneute Ehe aufgelöst oder für nicht erklärt worden ist).

Ich rate Ihnen jedoch trotzdem zu einem Beratungstermin bei der Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers, damit der Mitarbeiter dort Ihnen den Versorgungsausgleich genau anhand Ihrer Unterlagen bzw. des Ihnen vorliegenden Scheidungsurteiles erläutern kann.

3 Antworten

Schadeam 07.04.2010 | 17:37
Wahrscheinlich wurde doch ein Versorgungsausgleich durchgeführt und die "Werte der Ehezeit somit ausgeglichen"? Damit wäre doch wohl alles geregelt?
Skatrentneram 07.04.2010 | 17:39
Wenn Sie bis Mai 2009 verheiratet waren und danach die Scheidung erfolgte, dann wurde wahrscheinlich ein Versorgungsausgleich durch das Familiengericht gemacht. Es wurden Ihnen ein teil seiner Rente auf Ihr Rentenkonto übertragen, sofern Ihr Mann mehr verdient hat als Sie. Bitte schauen Sie sich dazu doch einmal das Scheidungsurteil und Ihr Rentenkonto an, dort müsste alles drin stehen. Weitere Ansprüche können dann nicht geltend gemacht werden.
Renten-Fachmannam 07.04.2010 | 18:39
Sie haben gehört von der Witwenrente nach dem vorletztem Ehegatten. Da hätte aber zum Todeszeitpunkt des Ehegatten die Ehe noch bestehen müssen. Somit bleibt nach der Scheidung nur der Bonus aus dem Versorgungsausgleich übrig, wie bereits von den Vor-Usern gesagt. ------------------------------------ § 46 SGB VI - Witwenrente und Witwerrente (Auszug) Abs. (3) Überlebende Ehegatten, die wieder geheiratet haben, haben ...Anspruch auf kleine oder große Witwenrente oder Witwerrente, wenn die erneute Ehe aufgelöst oder für nichtig erklärt ist (Witwenrente oder Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten).
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