So wie Sie den Sachverhalt geschildert haben, besteht kein Anspruch auf eine Witwenrente bzw. eine Witwenrente nach dem vorletzten Ehegatten (bei der letztgenannten Rente haben überlebende Ehegatten, die wieder geheiratet haben, bei Erfüllung der übrigen Anspruchsvoraussetzungen einen Anspruch, wenn die erneute Ehe aufgelöst oder für nicht erklärt worden ist).
Ich rate Ihnen jedoch trotzdem zu einem Beratungstermin bei der Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers, damit der Mitarbeiter dort Ihnen den Versorgungsausgleich genau anhand Ihrer Unterlagen bzw. des Ihnen vorliegenden Scheidungsurteiles erläutern kann.
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