Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Witwenrente

von Ammi07.04.2010 | 17:28
970 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich war von September 1978 bis Mai 2009 verheitatet. Mein früherer Mann hat im Oktober 2009 wieder geheiratet. Jetzt ist er plötzlich verstorben. Heute habe ich gehört das mir trotz unserer Scheidung ein teil seiner Rente zustehen würde.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

So wie Sie den Sachverhalt geschildert haben, besteht kein Anspruch auf eine Witwenrente bzw. eine Witwenrente nach dem vorletzten Ehegatten (bei der letztgenannten Rente haben überlebende Ehegatten, die wieder geheiratet haben, bei Erfüllung der übrigen Anspruchsvoraussetzungen einen Anspruch, wenn die erneute Ehe aufgelöst oder für nicht erklärt worden ist).

Ich rate Ihnen jedoch trotzdem zu einem Beratungstermin bei der Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers, damit der Mitarbeiter dort Ihnen den Versorgungsausgleich genau anhand Ihrer Unterlagen bzw. des Ihnen vorliegenden Scheidungsurteiles erläutern kann.

3 Antworten

Schadeam 07.04.2010 | 17:37
Wahrscheinlich wurde doch ein Versorgungsausgleich durchgeführt und die "Werte der Ehezeit somit ausgeglichen"? Damit wäre doch wohl alles geregelt?
Skatrentneram 07.04.2010 | 17:39
Wenn Sie bis Mai 2009 verheiratet waren und danach die Scheidung erfolgte, dann wurde wahrscheinlich ein Versorgungsausgleich durch das Familiengericht gemacht. Es wurden Ihnen ein teil seiner Rente auf Ihr Rentenkonto übertragen, sofern Ihr Mann mehr verdient hat als Sie. Bitte schauen Sie sich dazu doch einmal das Scheidungsurteil und Ihr Rentenkonto an, dort müsste alles drin stehen. Weitere Ansprüche können dann nicht geltend gemacht werden.
Renten-Fachmannam 07.04.2010 | 18:39
Sie haben gehört von der Witwenrente nach dem vorletztem Ehegatten. Da hätte aber zum Todeszeitpunkt des Ehegatten die Ehe noch bestehen müssen. Somit bleibt nach der Scheidung nur der Bonus aus dem Versorgungsausgleich übrig, wie bereits von den Vor-Usern gesagt. ------------------------------------ § 46 SGB VI - Witwenrente und Witwerrente (Auszug) Abs. (3) Überlebende Ehegatten, die wieder geheiratet haben, haben ...Anspruch auf kleine oder große Witwenrente oder Witwerrente, wenn die erneute Ehe aufgelöst oder für nichtig erklärt ist (Witwenrente oder Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten).
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
12 Minuten

Eine neuartige Investment-Form soll das Beste aus zwei Welten vereinen: niedrige Kosten und aktives Fondsmanagement. Doch können die aktiv verwalteten ETFs dieses Versprechen einlösen? Ein Wegweiser.

Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026