Es wir zunächst die Altersrente zum Todesmonat errechnet, als wenn er noch leben würde. Sie erhalten zum Todesmonat danach noch 3 volle Kalendermonate die volle Rente, die Ihr Mann bekommen hätte, danach 55% und ggf. Anrechnung von Einkommen. Die Halbwaisenrente wird zu 10% gezahlt, wobei diese noch um Zuschläge erhöht wird. Näheres erfragen Sie bitte in einer Auskunfts- und Beratungsstelle.