Hallo Micha0606,
unabhängig von der Höhe der Hinterbliebenenrente richtet sich die Einkommensanrechnung nach dem erzielten Bruttoeinkommen des Hinterbliebenen und dem jeweils geltenden Freibetrag. Der Freibetrag ist abhängig vom Wohnsitz des Hinterbliebenen. Wird letzterer überschritten erfolgt eine Kürzung bei der Hinterbliebenenrente.
Unschädliches monatliches Einkommen/ brutto bei Wohnsitz in Westdeutschland:
1.452,20 Euro
Erhöhungsbetrag pro waisenrentenberechtigtem Kind
308,47 Euro.
Unschädliches monatliches Einkommen/ brutto bei Wohnsitz in Ostdeutschland:
1403,17 Euro
Erhöhungsbetrag pro waisenrentenberechtigtem Kind
297,63 Euro.