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Experten-Antwort

Witwenrente

von Karkach22.03.2013 | 11:11
1573 Ansichten
4 Antworten

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Wie ist das mit dem Witwenrenten? Wenn ich unter 47 bin, erhalte ich die Witwenrente, wenn ich keine Kinder habe 2 Jahre. Kann ich sie dann wenn ich 48 werde wieder beantragen und kriege ich sie dann wieder? Vielen Dank Karkach

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Karkach,

der Anspruch auf die kleine Witwen- bzw. Witwerrente ist auf 24 Kalendermonate begrenzt. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Witwen/ Witwer, die weder erwerbsgemindert sind noch ein Kind erziehen und unter 45 Jahre alt sind, nach einer solchen Übergangszeit selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können.

Erfüllen Sie später die Voraussetzungen für die große Witwen-/ Witwerrente (Vollendung des 45. Lebensjahres), werden Sie vom Rentenversicherungsträger automatisch angeschrieben, damit die Zahlung dieser Rente geprüft werden kann.

Die Altersgrenze für die große Witwen-/ Witwerrente steigt ab dem Jahr 2012 stufenweise von 45 auf 47 Jahre. Die Anhebung ist vom Todesjahr des Versicherten abhängig.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Karkach,

die Vorschriften hierzu finden Sie im § 46 Sozialgesetzbuch Sechtes Buch (SGB VI).

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

...am 22.03.2013 | 14:15
so ist das grundsätzlich (ab 47 J nicht erst ab 48 J) ... es gibt aber noch Übergangsregelungen (45 J -> 47 J). Auf Antrag gibts dann ab dem maßgeblichen Zeitpunkt die Witwenrente wieder. Genaue Angaben kann man hier im Forum nicht machen.
Karkacham 23.03.2013 | 10:08
Hallo Experte/in, vielen Dank ffür die Auskunft. Können Sie mir sagen wo ich das nachlesen kann? Ich habe schon unzählige Broschüren von der DRV gelesen. In keiner habe ich erfahren, dass ab 47 die Witwenrente wieder beantragt werden kann und dass sie dann ausgezahlt wird wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Vielen Dank
Deutsche Rentenversicherung
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