Hallo Karkach,
der Anspruch auf die kleine Witwen- bzw. Witwerrente ist auf 24 Kalendermonate begrenzt. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Witwen/ Witwer, die weder erwerbsgemindert sind noch ein Kind erziehen und unter 45 Jahre alt sind, nach einer solchen Übergangszeit selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können.
Erfüllen Sie später die Voraussetzungen für die große Witwen-/ Witwerrente (Vollendung des 45. Lebensjahres), werden Sie vom Rentenversicherungsträger automatisch angeschrieben, damit die Zahlung dieser Rente geprüft werden kann.
Die Altersgrenze für die große Witwen-/ Witwerrente steigt ab dem Jahr 2012 stufenweise von 45 auf 47 Jahre. Die Anhebung ist vom Todesjahr des Versicherten abhängig.