Den umfassenden Erläuterungen von „Öha“ kann zugestimmt werden. Die Arten des zu berücksichtigenden Einkommens können sie unter folgenden Links nachschauen.
Für das neue Hinterbliebenenrecht: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB4_18AR0
Für das alte Hinterbliebenenrecht: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB4_114R0
Das mehr an Einsparungen ergibt sich daraus, dass künftig immer mehr neuhinzukommende Hinterbliebenenrenten nach und nach mehr nach neuem Recht zu beurteilen sind. Nach und nach fallen aber immer mehr Hinterbliebenenrenten, für die noch das alte Recht gilt, durch Tod der Hinterbliebenen weg. Dadurch, dass mehr Einkommensarten angerechnet werden, wird sich statistisch die Höhe der durchschnittlich gezahlten Hinterbliebenenrenten verringern.
Da die Witwenrente „Unterhaltsersatzfunktion“ hat und eben keinen eigenen Rentenanspruch darstellt, hat der Gesetzgeber 1986 die Einkommensanrechnung eingeführt. Man muss diese Rechtsänderung auch als Reaktion auf die sich geändert Rechtsprechung durch das Bundesverfassungsgericht, aber auch als direkte Reaktion auf die geänderten gesellschaftlichen Verhältnisse verstehen. So hat z.B. eine Frau erst seit Anfang der 70`er Jahre durch die Änderungen im Familienbuch des BGB das Recht sich selbst einen Arbeitplatz zu suchen, ohne den Ehemann vorher um Erlaubnis fragen zu müssen. Vor den Änderungen im BGB musste die Ehefrau zum Familienunterhalt durch ihre Hausarbeit beitragen. Man kann sich dies aus der heutigen Betrachtung nur noch schwer vorstellen. Grundsätzlich hatten die Frauen früher fast keine Möglichkeit eigenes Einkommen zu erzielen, Frauen waren daher auf den Unterhalt durch den Ehemann und nach dessen Tod auf die Witwenrente so gut wie immer angewiesen. Der Umbau in der Gesellschaft führt daher immer weiter davon weg, dass der Ehepartner sich nicht selbst versorgen kann, daher wird es künftig eher unwahrscheinlich sein, dass sich das Rentenrecht zugunsten der Hinterbliebenen entwickelt. Künftige Generationen werden um nicht in der Grundsicherung zu landen immer mehr auf eigene Altersvorsorge, auch private oder ergänzende, angewiesen sein.