Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenDen umfassenden Erläuterungen von „Öha“ kann zugestimmt werden. Die Arten des zu berücksichtigenden Einkommens können sie unter folgenden Links nachschauen.
Für das neue Hinterbliebenenrecht: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB4_18AR0
Für das alte Hinterbliebenenrecht: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB4_114R0
Das mehr an Einsparungen ergibt sich daraus, dass künftig immer mehr neuhinzukommende Hinterbliebenenrenten nach und nach mehr nach neuem Recht zu beurteilen sind. Nach und nach fallen aber immer mehr Hinterbliebenenrenten, für die noch das alte Recht gilt, durch Tod der Hinterbliebenen weg. Dadurch, dass mehr Einkommensarten angerechnet werden, wird sich statistisch die Höhe der durchschnittlich gezahlten Hinterbliebenenrenten verringern.
Da die Witwenrente „Unterhaltsersatzfunktion“ hat und eben keinen eigenen Rentenanspruch darstellt, hat der Gesetzgeber 1986 die Einkommensanrechnung eingeführt. Man muss diese Rechtsänderung auch als Reaktion auf die sich geändert Rechtsprechung durch das Bundesverfassungsgericht, aber auch als direkte Reaktion auf die geänderten gesellschaftlichen Verhältnisse verstehen. So hat z.B. eine Frau erst seit Anfang der 70`er Jahre durch die Änderungen im Familienbuch des BGB das Recht sich selbst einen Arbeitplatz zu suchen, ohne den Ehemann vorher um Erlaubnis fragen zu müssen. Vor den Änderungen im BGB musste die Ehefrau zum Familienunterhalt durch ihre Hausarbeit beitragen. Man kann sich dies aus der heutigen Betrachtung nur noch schwer vorstellen. Grundsätzlich hatten die Frauen früher fast keine Möglichkeit eigenes Einkommen zu erzielen, Frauen waren daher auf den Unterhalt durch den Ehemann und nach dessen Tod auf die Witwenrente so gut wie immer angewiesen. Der Umbau in der Gesellschaft führt daher immer weiter davon weg, dass der Ehepartner sich nicht selbst versorgen kann, daher wird es künftig eher unwahrscheinlich sein, dass sich das Rentenrecht zugunsten der Hinterbliebenen entwickelt. Künftige Generationen werden um nicht in der Grundsicherung zu landen immer mehr auf eigene Altersvorsorge, auch private oder ergänzende, angewiesen sein.
Antwort: Ja, das heißt es !!!!!
Der erneuten Ausführung von "Öha" von heute, um 14:31 Uhr, wird ausdrücklich zugestimmt.
Dann werde ich meine Frau mal behutsam darauf aufmerksam machen, daß sie sich schonmal ans Schlange stehen gewöhnen sollte. Essensmarken, Gulaschkananone, Volksspeisung usw. Die Räumlichkeiten stehen bei uns in der Stadt noch. "Essenausgabe" steht in Stein gemeißelt darüber. Bau so um die Jahrhundertwende, jetzt weiß ich auch warum der nie abgerissen wurde. Sehr weitsichtig unsere Stadtväter.........Komisch, daß man über diese eklatanten Verschlechterungen für meine Generation nie etwas in den Nachrichten hört.Stimmt nicht ganz: Presse, Funk und Fernsehen haben sehr wohl über den Stichtag berichtet - ich erinnere mich sogar an Einblendungen in der 'Tagesschau', bei welchen Brautpaare vorgestellt wurden, die kurz vor Jahreswechsel heirateten, um die Verschlechterungen zu entkommen - soweit mind. eine/r über 40 war! Die max. 24 Monate kleine W-Rente sind sicherlich hart, insb. wenn z.B. bei der 40-jährigen Witwe das zu erziehende Kind volljährig wird und dann noch 5+x Jahre bis zur großen W-Rente fehlen! Aber der erweiterte Einkommenskatalog wird mittelfristig viel mehr Einsparungen bringen - schließlich hat man im Gegenzug die Dynamik des Freibetrags beibehalten (wenn es eine Rentenerhöhung gibt...!).
1. Wo bekommen SIe noch 4 Prozent Zinsen 2. Die Witwenrente hat Unterhaltszuschussfunktion d.h. sie soll den finanziellen Verlust ausgleichen den man durch den Tod des Ehegatten hat. Verdient man jedoch sehr viel (oder hat grad mal so 200tausend rumliegen) dann ist man auf diesen "Zuschuss" nicht angewiesen und erhält keine Rente. Die Einkommensanrechnung gibt es schon seit 1986 und immer wieder regen sich Leute drüber auf. Ich kann das nicht verstehen .'Riester' ist H-Renten-, Hartz IV- und Grundsicherungsresistent - das war wesentlicher Teil der 'Werbung' für Riester! Auch hier sehen wir erst in 20 - 30 Jahren, was die 'Garantie' nützt, so sie dann noch gilt ...!Aber, aber pfändungssicher ist Riester nicht in der Auszahlphase, das wurde geflissentlich übersehen.......... Wer hat schon Zeit sich um den ganzen Bürokratiewahnsinn zu kümmern, wenn man arbeiten muß ? Was solls, ab der nächsten Reform, wird Riester sowieso angerechnet. Dann heißts wieder ÄtschBätsch ! Habs mal durchgeexcelt. Witwe die 200000 Euro bei 4% rumliegen hat und die Rentendynamik steigt nur um 1% hat bereits nach 3 Jahren ein Problem. Insofern, Witwenrente wird gekürzt.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.