Wenn jemand vor der eigenen Altersrente stirbt liegt die Berechnung der Witwenrente derjenigen der Erwerbsminderungsrente zu Grunde (mit Zurechnungszeit), also die einer höheren EMRT. Sie erhält sie ab dem Todestag und den darauffolgenden 3 Monate zu 100 % danach zu 60 oder 55%.