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Witwenrente

von Rentner081502.04.2010 | 20:02
1068 Ansichten
5 Antworten

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Hallo und guten Abend, bekommt eine Witwe (bisher nur Hausfrau) die jetzt 50 Jahre alt ist, irgendeine (und wenn ja, ab wann) Rente, wenn Ihr Ehemann dieses Jahr mit 56 Jahren gestorben ist? 60 % der bis zum Tod vom Ehemann erworbenen Rente, oder 60 % von der höheren EU-Rente? Gruß Rentner

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenn jemand vor der eigenen Altersrente stirbt liegt die Berechnung der Witwenrente derjenigen der Erwerbsminderungsrente zu Grunde (mit Zurechnungszeit), also die einer höheren EMRT. Sie erhält sie ab dem Todestag und den darauffolgenden 3 Monate zu 100 % danach zu 60 oder 55%.

4 Antworten

-_-am 02.04.2010 | 22:08
Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent (neues Recht) bzw. 60 Prozent (altes Recht) der Versichertenrente, auf die der verstorbene Ehepartner Anspruch gehabt hätte oder die er bereits bezogen hat.
Schadeam 03.04.2010 | 10:00
...und im Sinne der Fragestellung hätte der Verstorbene Anspruch auf EM Rente gehabt, also mit Zurechnungszeit auf 60 hochgerechnet. Und daraus gibts dann auch Witwentrente.
Enteam 05.04.2010 | 21:01
Weder Witwentrete oder Witwentrente! :-)) Rentner bleibt Rentner, von vorn wie von hinten!
Rentner0815am 06.04.2010 | 09:06
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