Alle in Deutschland und Schweden zurückgelegten Versicherungszeiten werden für Leistungsansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung zusammengerechnet. Das heißt, aus Ihren in Deutschland erarbeiteten Versicherungszeiten kann auch in Schweden eine Hinterbliebenenrente gezahlt werden. Näheres können Sie in der Broschüre "Leben und Arbeiten in Europa" nachlesen:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/02_international/europaeische_vereinbarungen/01_leben_und_arbeiten_in_europa.pdf?__blob=publicationFile&v=17