Sie haben leider keinen Anspruch auf eine Hinterbliebenenversorgung aus der Versicherung Ihres früheren Ehemannes. Ist gibt derzeit politische Initiativen zur Alterssicherung von in der DDR geschiedenen Ehefrauen. Sie sollten sich diesbezüglich regelmäßig informieren. Vielleicht kommt hierzu mittelfristig eine neue gesetzliche Regelung.