Sie haben leider keinen Anspruch auf eine Hinterbliebenenversorgung aus der Versicherung Ihres früheren Ehemannes. Ist gibt derzeit politische Initiativen zur Alterssicherung von in der DDR geschiedenen Ehefrauen. Sie sollten sich diesbezüglich regelmäßig informieren. Vielleicht kommt hierzu mittelfristig eine neue gesetzliche Regelung.
Selbstverständlich.
Nein, leider nicht. Das Scheidungsrecht der einstigen DDR sah keine nach eheliche Versorgung vor. Zudem hätte die Scheidung vor 1977 oder nach bundesdeutsche Recht erfolgen müssen. Es gab zwar schon viele Bürgerinitiativen zu diesem Anliegen, aber das LSG S/A hat dazu klar geurteilt. Anspruch auf Witwenrente haben DDR Geschiedene NIE.Ich wurde 1982 in der ehemaligen DDR geschieden. Wir haben beide nach unserer Scheidung nicht wieder geheiratet. Nun ist mein geschiedener Ehemann tot. habe ich Anspruch auf Witwenrente trotz Scheidung in den 1980 er Jahren in der DDR?Selbstverständlich.
Selbstverständlich.
Wieso selbstverständlich ? Eine Witwenrente setzt voraus, dass zum Zeitpunkt des Todes die Ehe bestand. Egal ob Ost oder West. Ausnahme (mit zusätzlichen Hürden): Vor 01.07.1977 in den alten Bundesländern geschiedene.Ich wurde 1982 in der ehemaligen DDR geschieden. Wir haben beide nach unserer Scheidung nicht wieder geheiratet. Nun ist mein geschiedener Ehemann tot. habe ich Anspruch auf Witwenrente trotz Scheidung in den 1980 er Jahren in der DDR?Selbstverständlich.
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