Hallo Lotte,
trifft Ihre Witwenrente mit Ihrer eigenen Rente zusammen, wird die eigene Rente in voller Höhe weitergezahlt. Allerdings könnte Ihre Witwenrente gekürzt werden, und zwar dann wenn Ihre eigene Rente mehr als 755,30 Euro (West) bzw. 696,70 Euro (Ost) beträgt.
Von dem Betrag, der über diesem Freibetrag liegt, werden dann 40 % von der Witwenrente abgezogen.