Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Herz 1952 ,
wir stimmen den ausführlichen korrekten Ausführungen im Beitrag von Wolfgang zu und können auch nur auf den Link zu unserer Broschüre verweisen.
Bei der Altersrente für Schwerbehinderte hat der Gesetzgeber eine stufenweise Anhebung des Zugangs für abschlagsfreie Renten für die Jahrgänge ab 1952 beschlossen. Der Jahrgang April 1952 kann somit erst mit 63 Jahren und 4 Monaten abschlagsfrei in Rente gehen. Wer allerdings die 45 Beitragsjahre der neuen Rentenart Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfüllt, kann bereit mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.
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