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Experten-Antwort

Witwenrente und Altersteilzeit

von Ramona03.01.2011 | 15:27
1871 Ansichten
2 Antworten

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Vielen Dank für die Antwort des Experten vom 30.12.2010 Ich möchte jedoch noch einmal nachfragen. Zum Thema: Ich befinde mich bei meinem Arbeitgeber in Altersteilzeit und beziehe ab 01.12.2010 Witwenrente. Der Aufstockungsbetrag, der gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a. AltTZG zu meinem um 50 % gekürzten Bruttoentgelt gezahlt wird, ist wesentlich geringer, als der Aufstockungsbetrag, der zu dem rentenversicherungspflichtigen Bruttoentgelt (80 %) RV-Brutto hinzugerechnet wird. Die 80 % beziehen sich auf § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b AltTZG. Wenn der niedrigere Aufstockungsbetrag für die Berechnung richtig ist, würde meine Witwenrente höher ausfallen, auch wenn der Aufstockungsbetrag voll angerechnet wird, ohne Kürzung von 40 %. Ich beziehe ja monatlich brutto nicht die 80 %, sondern wie oben angegeben..

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ramona,

als Arbeitsentgelt wird der nach § 3 Abs.1 Nr. 1 Bst a AltTZG gezahlte Aufstockungsbetrag bei der Einkommensanrechung berücksichtigt. Es wird also der Betrag angerechnet, den Sie tatsächlich erhalten, und nicht der Betrag, der als sozialversicherungspflichtiges Bruttoentgelt der Meldung zugrunde liegt.

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1 Antworten

schmidtiam 17.01.2011 | 13:15
Bei mir wird der Aufstockungsbetrag mit 1,5383 multipliziert und somit ein wesentlich höherer Betrag als Einkommen angerechnet als ich erhalte. Kann das richtig sein? Mir werden somit über 300 € mehr als Einkommen angerechnet. Ich bekomme den Aufstockungsbetrag zwar netto, muss aber Steuern nachzahlen.
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