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Zur Experten-Antwort springenHallo User Trick 17 ohne Selbstüberlistung,
wie User von oder so bereits richtig ausgeführt hat, ändern sich auch die Regelungen den § 253a SGB VI zum 01.01.2019.
Da der Tod bereits 2018 eingetreten ist, kann die Witwe nicht von der neuen Regelung profitieren. Es bleibt beim Ende der Zurechnungszeit von 62 Jahren und 3 Monaten.
Da sieht ma mal wieder, wie sich Dein geminderter Geisteszustand auf Dein Urteilsvermögen auswirkt. Sehr bedenklich. Wie lange hast Du schon wieder nicht Deine Tabletten genommen?Der Gesetzgeber ist nicht immer so dumm, wie mancher glaubt.Das werden wir erst sehen wenn deine Arbeitsmarktrente entzogen wird.
Da muss ich Dich leider enttäuschen meine volle EMR wurde wegen physischen Gründen genehmigt nicht wie bei Dir wegen deinen teilweisen psychischen Problemen die sich aber mit Tabletten soweit in Griff zu bekommen sind so das Du eigentlich noch bis zu 6 Stunden arbeiten könntest.Das werden wir erst sehen wenn deine Arbeitsmarktrente entzogen wird.Da sieht ma mal wieder, wie sich Dein geminderter Geisteszustand auf Dein Urteilsvermögen auswirkt. Sehr bedenklich. Wie lange hast Du schon wieder nicht Deine Tabletten genommen?
Schön dass Du Dich hier outest. Jetzt kann man wenigstens verstehen, warum Du so einen Unsinn von Dir gibst. Du solltest Dich „Psychotante“ nennen, dann weiß jeder sofort woran er ist. Mein Mitleid hast Du jedenfalls!Da muss ich Dich leider enttäuschen meine volle EMR wurde wegen physischen Gründen genehmigt nicht wie bei Dir wegen deinen teilweisen psychischen Problemen die sich aber mit Tabletten soweit in Griff zu bekommen sind so das Du eigentlich noch bis zu 6 Stunden arbeiten könntest.Da sieht ma mal wieder, wie sich Dein geminderter Geisteszustand auf Dein Urteilsvermögen auswirkt. Sehr bedenklich. Wie lange hast Du schon wieder nicht Deine Tabletten genommen?Der Gesetzgeber ist nicht immer so dumm, wie mancher glaubt.Das werden wir erst sehen wenn deine Arbeitsmarktrente entzogen wird.
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