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Experten-Antwort

Witwenrente und Dauer der Zurechnungszeit

von Trick17 ohne Selbstüberlistung28.11.2018 | 09:56
120 Ansichten
7 Antworten

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Hallo zusammen, ist folgende Überlegung richtig: Anstatt jetzt eine Witwenrente zu beantragen (der verstorbene war 55 Jahre) kann es doch eine zumindest überlegenswerte Option sein, den Antrag erst -dann rückwirkend- ab APRIL 2019 zu stellen, um dann über §300 Abs. 2 SGB VI von einer deutlich verlängerten Zurechnungszeit zu profitieren (das der Zeitraum finanziell überbrückt werden muss ist klar, aber unproblematisch und auf die KVdR kommt es hier auch nicht an). Rechtlich richtig?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.11.2018 | 13:25

Hallo User Trick 17 ohne Selbstüberlistung,

wie User von oder so bereits richtig ausgeführt hat, ändern sich auch die Regelungen den § 253a SGB VI zum 01.01.2019.

Da der Tod bereits 2018 eingetreten ist, kann die Witwe nicht von der neuen Regelung profitieren. Es bleibt beim Ende der Zurechnungszeit von 62 Jahren und 3 Monaten.

6 Antworten

oder soam 28.11.2018 | 12:44
Leider nein, denn diesmal hat der Gesetzgeber aufgepasst: § 253a (NEU) Zurechnungszeit (1) Beginnt eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder eine Erziehungsrente im Jahr 2018 oder ist bei einer Hinterbliebenenrente die versicherte Person im Jahr 2018 verstorben, endet die Zurechnungszeit mit Vollendung des 62. Lebensjahres und drei Monaten. ...
Kaiseram 28.11.2018 | 19:28
Der Gesetzgeber ist nicht immer so dumm, wie mancher glaubt.
Angelaam 28.11.2018 | 19:52
Das werden wir erst sehen wenn deine Arbeitsmarktrente entzogen wird.
Kaiseram 28.11.2018 | 20:02
Der Gesetzgeber ist nicht immer so dumm, wie mancher glaubt.
Das werden wir erst sehen wenn deine Arbeitsmarktrente entzogen wird.
Da sieht ma mal wieder, wie sich Dein geminderter Geisteszustand auf Dein Urteilsvermögen auswirkt. Sehr bedenklich. Wie lange hast Du schon wieder nicht Deine Tabletten genommen?
Angelaam 28.11.2018 | 20:38
Zitat von Kaiser anzeigen
Das werden wir erst sehen wenn deine Arbeitsmarktrente entzogen wird.
Da sieht ma mal wieder, wie sich Dein geminderter Geisteszustand auf Dein Urteilsvermögen auswirkt. Sehr bedenklich. Wie lange hast Du schon wieder nicht Deine Tabletten genommen?
Da muss ich Dich leider enttäuschen meine volle EMR wurde wegen physischen Gründen genehmigt nicht wie bei Dir wegen deinen teilweisen psychischen Problemen die sich aber mit Tabletten soweit in Griff zu bekommen sind so das Du eigentlich noch bis zu 6 Stunden arbeiten könntest.
Kaiseram 28.11.2018 | 20:46
Zitat von Angela anzeigen
Der Gesetzgeber ist nicht immer so dumm, wie mancher glaubt.
Das werden wir erst sehen wenn deine Arbeitsmarktrente entzogen wird.
Da sieht ma mal wieder, wie sich Dein geminderter Geisteszustand auf Dein Urteilsvermögen auswirkt. Sehr bedenklich. Wie lange hast Du schon wieder nicht Deine Tabletten genommen?
Da muss ich Dich leider enttäuschen meine volle EMR wurde wegen physischen Gründen genehmigt nicht wie bei Dir wegen deinen teilweisen psychischen Problemen die sich aber mit Tabletten soweit in Griff zu bekommen sind so das Du eigentlich noch bis zu 6 Stunden arbeiten könntest.
Schön dass Du Dich hier outest. Jetzt kann man wenigstens verstehen, warum Du so einen Unsinn von Dir gibst. Du solltest Dich „Psychotante“ nennen, dann weiß jeder sofort woran er ist. Mein Mitleid hast Du jedenfalls!
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