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Experten-Antwort

Witwenrente/ Witwengeld

von Klaus-Peter Hoffmann24.02.2016 | 12:22
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2 Antworten

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Hallo, ich bin Beamter im Ruhestand, erhalte Versorgungsbezüge. Im Rahmen des Versorgungsausgleiches werden von diesen Bezügen ca. 900 € für meine geschiedene Ehefrau als Versorgungsausgleich einbehalten/ abgeführt. Im Gegenzug erhalte ich aus dem Anspruchs- recht meiner geschiedenen Ehefrau 312,38 € von der DR. Darin ist Zuschuss zur priv.KV von 21,25 € enthalten, außerdem ein mtl. Betrag von 43,73 € der nicht aus dem gesetzlichen Versorgungsausgleich stammt (18 monatige Bundeswehrzeit). Meiner jetzigen Ehefrau würden von meinem aktuellen Ruhegehalt (2.370 € brutto) 55 % als Witwengeld zustehen. Ich würde jetzt gerne wissen, in welcher Höhe die Deutsche Rente aus meinem obigen Anspruch Leistungen an meine Witwe erbringen würde. Vielen Dank! Klaus-Peter Hoffmann

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Klaus-Peter,

im Falle Ihres Todes hätte die Witwe in den ersten 3 Monaten grds. Anspruch auf Witwenrente in Höhe von 100% der Ihnen zustehenden Brutto-Rente. Ab dem 4. Monat reduziert sich dieser auf 60%, wenn die Ehe vor 2002 geschlossenen wurde und mind. Ein Ehegatte vor 02.01.1962 geboren ist. Trifft dies nicht zu beläuft sich der Anspruch auf 55%. Ab dem 4. Monat besteht dieser Anspruch nur unter der Berücksichtigung des eigenen Einkommens der Witwe, da die Hinterbliebenenrente lediglich „Unterhaltssicherungsfunktion“ hat. In wie weit sich eigenes Einkommen auf den Rentenanspruch auswirkt, ist von der Höhe des Einkommens abhängig und wird bei der Rentenfeststellung geprüft.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Die Farbe Schwarzam 24.02.2016 | 12:28
55 oder 60% von dem, was Sie an Altersrente von der Deutschen Rentenversicherung bekommen.
Deutsche Rentenversicherung
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