Wie Sie bereits den Beitrag von Inconspecta entnehmen können, entfällt Ihr Witwenrentenanspruch nicht. Wenn Ihre Altersrente ggf. zusammen mit weiteren anrechenbaren Einkommen den Freibetrag in Höhe von 741,05 EUR (657,89 EUR im Beitrittsgebiet) übersteigt, wird Ihre Witwenrente gekürzt.