Ich kann hier leider nur pauschale Auskünfte zum Bezug der Hinterbliebenenrente geben: Die große Witwen(r)rente beträgt 55 Prozent der Versichertenrente, auf die der verstorbene Ehegatte Anspruch gehabt hätte oder die er bereits bezogen hat.
Das Einkommen bzw. die eigene Rente des Hinterbliebenen wird auf die Witwen(r)rente angerechnet, sofern der Freibetrag von derzeit 741,05 Euro überschritten wird. Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an eine Auskunfts- und Beratungsstelle.