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Experten-Antwort

Witwerente

von Thomas L.19.06.2017 | 18:52
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebe Experte, Meine Ehefrau (Jahr 10/54) ist kürzlich verstorben. Sie war arbeitslos gemeldet und hätte Ihre Altersrente in 03/18 nach über 45 Beitragsjahren ohne Abschlag erhalten. Ich selber beziehe seit einem Jahr Altersrente Die Sterbeurkunde werde ich an die Rentenversicherung schicken. Frage; Muss ich sonst noch irgendetwas bzgl. Rentenversicherung machen ? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Herr L.,

eine Witwerrente müssen sie beantragen.

Unsere Empfehlung: Stellen sie ihren Rentenantrag im Rahmen einer persönlichen Beratung. Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung gehen individuell auf sie ein, füllen mit ihnen gemeinsam die Antragsformulare aus und leiten ihre Unterlagen auf kurzem Weg weiter.

Ihre nächstgelegene Auskunfts- und Beratungsstelle finden sie auf der Startseite unseres Internets

(info@deutsche-rentenversicherung.de). Dort können sie einen Termin vereinbaren Auch bei den Versicherungsämtern der Städte und Gemeinden können sie ihren Rentenantrag stellen,

Vordrucke erhalten oder ihre Versicherungsunterlagen weiterleiten lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

W*lfgangam 19.06.2017 | 19:26
Hallo Thomas L., Sie müssen natürlich einen formellen Antrag auf Witwerrente stellen, empfohlen ist hier die kostenfreie Antragstellung in der nächsten Beratungsstelle DRV oder Rathaus/Versicherungsamt. Mit der Terminvereinbarung werden Ihnen auch alle für den Antrag erforderliche Unterlagen genannt. Schicken Sie bloß keine Sterbeurkunde ein. Sie erhalten daraufhin gefühlt 2 kg Papier/Antragsvordrucke nebst Erläuterungen, die in der Antragsstelle gleich wieder in den Schredder wandern, da der Antrag am PC aufgenommen wird - und/guter Rat versuchen Sie es erst gar nicht, die Vordrucke dann selbst richtig und vollständig mit allen erforderlichen Anlagen ausfüllen zu wollen. 'Wir' brauchen vielleicht 'ne halbe Std., wenn wir rumtrödeln *), Sie nicht unter einem halben Tag ;-) *) beim 'alten' Recht; das neue kann schon mal nervig sein - aber das sieht man bei Terminabsprache und entsprechender Hinterfragung. Gruß w.
Schorscham 19.06.2017 | 20:20
Das kann ich guten Gewissens bestätigen, da meine Mutter und ich den "kostenlosen Ausfüll-Service" im Rathaus/Bürgeramt bereits in Anspruch genommen haben. MfG
Thomas L.am 20.06.2017 | 15:46
Noch eine Frage: Ich bekomme set 07/16 eine monatlich Rente von rund 2.000,- €. Meine Frau bekäme ab 03/18 rund 2.200,-€. Macht es überhaupt Sinn, eine Hinterbliebenen-Rente zu beantragen ? MfG, Thomas L.
W*lfgangam 20.06.2017 | 20:03
Hallo Thomas, wenn Ihnen 3x2000 EUR plus anteiliger Monatsbetrag auch für den Sterbemonat egal sind, dann natürlich nicht ;-) Bis zum Ende der ersten 3 vollen Monaten erhalten Sie die Witwerrente zu 100 %, die Anrechnung Ihrer Einkünfte erfolgt in dieser Zeit nicht. Gilt hier noch 'altes' Hinterbliebenenrentenrecht (Eheschließung vor 2002), werden Sie trotz Ihrer hohen Rente noch mit um 800 EUR Witwerrente rechnen können. Im Detail werden Sie es bei Antragstellung erfahren. Gruß w.
W*lfgangam 20.06.2017 | 21:55
...oha, wissen das die anderen Internet-Besitzer schon, dass Sie da noch'n weiteres Internet aufgemacht haben? Der URL fängt sicher mit //drv. an (die richtigere verbindung) *g Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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