Hallo WR-Jogi,
wenn Sie Ihren Wohn-Riester kündigen führt dies zu einer Rückforderungen aller Zulagen und steuerlichen Vorteile die Sie bisher hatten. Es gibt also keine unschädliche Kündigung wie sie es sich vorstellen.
Eine Alternative wäre den Wohn-Riester in einen anderen Riester-Vertrag umzuwandeln. Hier verlangt Ihr Anbieter in der Regel eine Gebühr.
Eine andere Möglichkeit ist es, wie ursprünglich vorgesehen, sich Ihre Bausparsumme zuteilen zu lassen und dann weiterhin durch Ihre Eigenbeiträge und Zulagen das Darlehen zu tilgen. Sie bekommen dann weiterhin Zulagen und ggf. weitere steuerliche Vorteile.
Das fiktive Wohnförderkonto besteht weiterhin. Sie haben mit Beginn der Auszahlungsphase eine Wahlmöglichkeit bei der Besteuerung. Entweder wird das Wohnförderkonto auf einen Zeitraum von 17 bis 25 Jahren besteuert oder Sie wählen die Einmalbesteuerung. Bei der Einmalbesteuerung wird die Summe des Wohnförderkontos auf 70% reduziert.
Es wäre angebracht mit Ihrem LBS-Berater nochmals die Alternativen durchzusprechen.
Ansonsten wäre eine Beratung durch einen unabhängigen Berater eine Alternative. Auch bei manchen Rentenversicherungsträgern sind Altersvorsorgeberater vorhanden und besonders geschult. Dies ist eine sehr gute Möglichkeit Sie neutral und kostenfrei zu beraten. Bitte fragen Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger vor Ort diesbezüglich nach.