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Experten-Antwort

Wohn-Riester

von WR-Jogi28.06.2018 | 22:20
365 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebe Gemeinde, wir haben gebaut und innerhalb der Bauphase ist unser Wohn-Riester in die Zuteilung gekommen. Das bereits angesparte Kapital (~4.200,-) wollten wir nun für den Bau aus dem Vertrag ziehen und den Wohn-Riester gänzlich auflösen. Daraufhin sind wir von unserer neuen Sachbearbeiterin auf das fiktive Wohnförderkonto aufmerksam gemacht worden, das ab Kündigung dann bis 2055 p.a. für 2% verzinst werden würde. Am Ende würde hier eine Summe von 20.400,- stehen. (angenommener Steuersatz von 20%) Das würde bedeuten, ich hätte eine monatliche Steuerlast im Rentenalter von 19,- pro Monat. Angenommen, das ich erst mit 87 Jahren die Augen zu mache, hätte ich in dieser Zeit Steuern in Höhe von 4560,- gezahlt für eine Summe von 4200,- die ich mir vor 57 Jahren hab auszahlen lassen. Ist das so korrekt? Wir würden gerne schnellstmöglich das Geld aus diesem Vertrag ziehen und den Riester gänzlich kündigen ohne Aktivierung eines fiktiven Kontos!! Wie ist das möglich? Gr. WR-Jogi

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo WR-Jogi,

Ihre Frage ist sehr komplex.

Es stimmt, dass ein fiktives Wohnförderkonto erstellt wird, welches mit 2% verzinst wird.

Die Berechnung der Höhe des Wohnförderkontos kann hier jedoch nicht erfolgen.

Ggf. sollten Sie mit einem unabhängigen Versicherungsberater diesbezüglich Kontakt aufnehmen.

Einige Rentenversicherungsträger haben unabhängige Berater für Altersvorsorge, die gesondert geschult sind. Fragen Sie bitte hierzu Ihren Rentenversicherungsträger vor Ort.

Es tut mir leid, dass ich Ihnen hier leider nicht weiterhelfen kann.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo WR-Jogi,

wenn Sie Ihren Wohn-Riester kündigen führt dies zu einer Rückforderungen aller Zulagen und steuerlichen Vorteile die Sie bisher hatten. Es gibt also keine unschädliche Kündigung wie sie es sich vorstellen.

Eine Alternative wäre den Wohn-Riester in einen anderen Riester-Vertrag umzuwandeln. Hier verlangt Ihr Anbieter in der Regel eine Gebühr.

Eine andere Möglichkeit ist es, wie ursprünglich vorgesehen, sich Ihre Bausparsumme zuteilen zu lassen und dann weiterhin durch Ihre Eigenbeiträge und Zulagen das Darlehen zu tilgen. Sie bekommen dann weiterhin Zulagen und ggf. weitere steuerliche Vorteile.

Das fiktive Wohnförderkonto besteht weiterhin. Sie haben mit Beginn der Auszahlungsphase eine Wahlmöglichkeit bei der Besteuerung. Entweder wird das Wohnförderkonto auf einen Zeitraum von 17 bis 25 Jahren besteuert oder Sie wählen die Einmalbesteuerung. Bei der Einmalbesteuerung wird die Summe des Wohnförderkontos auf 70% reduziert.

Es wäre angebracht mit Ihrem LBS-Berater nochmals die Alternativen durchzusprechen.

Ansonsten wäre eine Beratung durch einen unabhängigen Berater eine Alternative. Auch bei manchen Rentenversicherungsträgern sind Altersvorsorgeberater vorhanden und besonders geschult. Dies ist eine sehr gute Möglichkeit Sie neutral und kostenfrei zu beraten. Bitte fragen Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger vor Ort diesbezüglich nach.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

Riesteram 29.06.2018 | 07:18
Warum konfrontieren Sie nicht Ihren Riesteranbieter mit Ihrer Frage? Letztendlich hat er sich den Vertragsabschluss mit Ihnen auch gut bezahlen lassen!
Riesteram 29.06.2018 | 07:18
Warum konfrontieren Sie nicht Ihren Riesteranbieter mit Ihrer Frage? Letztendlich hat er sich den Vertragsabschluss mit Ihnen auch gut bezahlen lassen!
No Riesteram 29.06.2018 | 07:42
Bitte wenden Sie sich umgehend an Ihren Riesterberater. Mfg P.S. Warum willst du mit 87 Jahren die Augen zu machen?
WR-Jogiam 29.06.2018 | 07:46
Ist gestern gemacht worden und dies ist das Resultat des Gespräches. Das bedeutet im Umkehrschluss, dafür, dass ich vor x-Jahren Geld eingespart habe, rund 3600 Euro + knapp 800 Euro Zulagen, muss ich im Rentenalter knapp 4100 Euro an Steuern zahlen, weil auf einem fiktiven Konto die 4400 Euro per Zinseszins auf 21000 ansteigen??? Mit welcher gerechtlichen Grundlage geschieht dies?
Knut Rassmussenam 29.06.2018 | 08:40
Wo ist der Fehler? Was fliesst in das Wohnförderkonto ein? - Nur mit Zinsen kommen Sie nie in die Nähe von 20000 EUR. Also nutzen Sie Riester auch zum Tilgen. Dann müssen Sie der Steuerlast natürlich auch die Tilgungsvorteile gegenüber stellen. Schon sieht die Rechnung viel besser aus.
WR-Jogiam 29.06.2018 | 09:11
Nochmal zum Verständnis bitte. Das nun geschilderte ist gestern von unserem LBS Sachbearbeiter so vermittelt worden: Ich habe einen Wohn-Riester (Bausparsumme: 10.000, abgeschlossen 2011) dieser ist nun zuteilungsreif. Wir würden gerne im Rahmen des Bauvorhabens das eingezahlte Geld von 4.400 (inkl. Zulagen) unschädlich Verwenden und den Wohn-Riester kündigen. Machen als von der Bausprsumme 10.000 keinen Gebrauch. Lt. Aussage würde dann ab 2018 - 2055 ein fiktives Konto laufen, welches per Zinseszins laut der Tabelle „Entwicklung Ihres Wohnförderkontos“ im Jahr 2055 auf ganze 20.400 Euro ansteigt. Dieses müsste dann im Rentenalter nachgelagert versteuert werden, (angenommener persönlicher Steuersatz 20%) => 19 Euro/pro Monat bis zum 85. Lebensjahr? Und da soll ich ruhig bleiben und nicht meckern? ;-)
Knut Rassmussenam 29.06.2018 | 09:37
Tut mir leid, mein Fehler. Natürlich. Sie verzinsen die nicht in Anspruch genommene Bausparsumme. Das leuchtet ein. Bitte bitte zweifeln sie das nicht an. Es wurde immerhin von einer LBS-Fachkraft gesagt.
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