Ihre Renten werden gemäß den EU-Vorschriften ohne ergänzende Kürzung auch nach Bulgarien gezahlt.
Um Unterbrechungen bei der Rentenzahlung zu vermeiden, sollten sie den Renten Service schon zwei Monate vor Ihrem Verzug informieren.
Weitere Informationen können Sie auch auf der Homepage der Deuschen Rentenversicherung finden:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/01_grundwissen/05_rente_und_ausland/02a_rente/02_02_rente_andere_staaten.
Die Entscheidung, ob für einen Rentner, der im Ausland lebt, Versicherungspflicht in der deutschen Kranken- und Pflegeversicherung besteht, wird von der Kranken- / Pflegekasse getroffen. Für Fragen zur Pflichtkrankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung bei Auslandsaufenthalt ist die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) zuständig.
Ob Sie gegebenenfalls in Deutschland noch Anspruch auf weitere Leistungen haben, klären Sie bitte mit dem für Sie zuständigen Träger für Sozialhilfe bzw. Grundsicherung.