Hallo Fragender86,
Fehlerquellen bzw. Gründe für Abweichungen gibt es viele, wie die sehr gute Antwort von Antworter45 zeigt. Ohne die Renteninformation der DRV ist es schwer, die Abweichungen hier im Forum ausfindig zum machen.
Aufgefallen ist mir bei Ihrer Schilderung, dass Sie die Berechnung ohne das Jahr 2019 durchgeführt haben und dennoch einen Gesamtleistungswert von 0,102 Entgeltpunkten für die Zurechnungszeit angesetzt haben.
Wenn die Renteninformation, auf die Sie sich beziehen, (ebenfalls) im November 2019 erstellt wurde, dann ist bei dieser Information das Jahr 2019 vermutlich als "Lücke" in die Berechnung eingegangen, wenn für dieses Jahr noch keine Meldung der Krankenkasse vorliegt. Bei weniger als 9 Jahren Beitragszeit, die Sie bisher zurückgelegt haben, drückt ein knappes Jahr Lücke den Gesamtleistungswert deutlich nach unten.
Wenn Sie tatsächlich eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten, wird diese vermeintliche "Lücke" natürlich geschlossen, indem die Meldung der Krankenkasse ggf. angefordert wird.
Wir empfehlen Ihnen daher, erst einmal den Ausgang des Rentenverfahrens abzuwarten. Sollten Sie dann eine Rente erhalten und Ihnen der Rentenbetrag zu niedrig vorkommen, können Sie die Berechnung jederzeit prüfen lassen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung