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Experten-Antwort

Wurde EM Rente richtig berechnet?

von Fragender8624.11.2019 | 16:44
275 Ansichten
28 Antworten
Hallo, Ich werde demnächst EM Rente beantragen und mir wurde eine neue Renteninformation erstellt. Die berechneten Werte der EM Rente kommen mir aber etwas zu niedrig vor, wenn ich dazu im Vergleich online Rechner verwende oder meine eigene Berechnung anstelle: Geburtsjahr 1986 Erstmalige Aufnahne einer Tätigkeit Februar 2011 Antrag auf EM Rente Dezember 2019 Damit bisherige Monate mit Beitragszahlung (letzten 1,5 Jahre Krankengeld): ca 106 Monate Bisher erworbene Punke (ohne 2019): 10,9 Durschnittpunkte pro Monat: 0,102 Anrechnungsmonate: bis 65 Jahre und 8 Monate, demnach ca. 390 Monate (32 und ein bisschen) Rente = (10,9 + 390 × 0,102) = 50,6 Punkte 1 Punkt gleich 33,05 West (wohne Ost aber immer West eingezahlt, dann gilt doch West?) Somit 50,6 × 33,05 = 1670 Abschlag 10,8 Prozent sind ca 1480 Jetzt gibt mit der Rentenbescheid nur 980 Euro an? Was mache ich falsch bei meiner Berechnung?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.11.2019 | 10:04

Hallo Fragender86,

Fehlerquellen bzw. Gründe für Abweichungen gibt es viele, wie die sehr gute Antwort von Antworter45 zeigt. Ohne die Renteninformation der DRV ist es schwer, die Abweichungen hier im Forum ausfindig zum machen.

Aufgefallen ist mir bei Ihrer Schilderung, dass Sie die Berechnung ohne das Jahr 2019 durchgeführt haben und dennoch einen Gesamtleistungswert von 0,102 Entgeltpunkten für die Zurechnungszeit angesetzt haben.

Wenn die Renteninformation, auf die Sie sich beziehen, (ebenfalls) im November 2019 erstellt wurde, dann ist bei dieser Information das Jahr 2019 vermutlich als "Lücke" in die Berechnung eingegangen, wenn für dieses Jahr noch keine Meldung der Krankenkasse vorliegt. Bei weniger als 9 Jahren Beitragszeit, die Sie bisher zurückgelegt haben, drückt ein knappes Jahr Lücke den Gesamtleistungswert deutlich nach unten.

Wenn Sie tatsächlich eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten, wird diese vermeintliche "Lücke" natürlich geschlossen, indem die Meldung der Krankenkasse ggf. angefordert wird.

Wir empfehlen Ihnen daher, erst einmal den Ausgang des Rentenverfahrens abzuwarten. Sollten Sie dann eine Rente erhalten und Ihnen der Rentenbetrag zu niedrig vorkommen, können Sie die Berechnung jederzeit prüfen lassen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

27 Antworten

Zaram 24.11.2019 | 17:36
Kein Plan, was da falsch gerechnet ist! Aber für lausige 8 Jahre Arbeit 1600 Euro Rente wäre echt stärker Tobak!
Wahrheitam 24.11.2019 | 18:30
Alles! Aber glauben Sie nur daran, dass Sie bei nur 8 Jahren Arbeit Ihre errechnete Rente erhalten. Ihre Rententeninfo lügt nicht.
Noch wahreram 24.11.2019 | 20:20
Wahrheit schrieb

Alles! Aber glauben Sie nur daran, dass Sie bei nur 8 Jahren Arbeit Ihre errechnete Rente erhalten.

Ihre Rententeninfo lügt nicht.

Was mache ich falsch bei meiner Berechnung?
Alles! Aber glauben Sie nur daran, dass Sie bei nur 8 Jahren Arbeit Ihre errechnete Rente erhalten. Ihre Rententeninfo lügt nicht.
6 1/2 Jahre Arbeit, wenn 1,5 Krankengeld. Auch wenns dazuzählt.
Antworter45am 24.11.2019 | 21:12
Sie können vielleicht einiges bei Ihrer Berechnung richtiger machen. Hier ein paar Hinweise. Für die von Ihnen berechneten Durchschnittspunkte 0,102 ist die Zeit vom 17. Lebensjahr bis zum Eintritt des Rentenfalles ausschlaggebend. Der Rentenfall ist ja wohl noch gar nicht bestimmt. Sie haben lediglich den nächsten Monat als Antragsmonat angegeben, darauf kommt es aber gar nicht an. Maßgebend ist der noch gar nicht bestimmte Eintritt der Erwerbsminderung. Wenn Sie wirklich 10,9 Entgeltpunkte in z.B. 197 Monaten (Geburtsmonat Jul 1986 und EM-Eintritt November 2019 unterstellt) erworben haben, ist der Durchschnittswert ja nur 0,0487 pro Monat, bei mehr Entgeltpunkten entsprechend höher. Sie dürfen allerdings von den 197 Monaten z.B. Schul- und Hochschulzeiten abziehen, dann wird der Durchschnitt auch besser. Sonstige Lücken, z.B. Weltreise oder Selbständigkeit ohne Beitragszahlung zählen aber mit. Selbst wenn Sie bis Januar 2011 alle Zeiten ohne Beitragszahlung absetzen können, erfordert aber ein Durchschnittswert von 0,102 eine recht ordentliche Beitragszahlung. Da es allenfalls zu einer Zeitrente kommt und diese frühestens in 2020 beginnt, kommt eine Zurechnungszeit sogar bis zum Alter von 65 Jahren und neun Monaten in Betracht. Viel Erfolg beim Nachrechnen.
Fragender86am 24.11.2019 | 21:15
Wahrheit schrieb

Alles! Aber glauben Sie nur daran, dass Sie bei nur 8 Jahren Arbeit Ihre errechnete Rente erhalten.

Ihre Rententeninfo lügt nicht.

Was mache ich falsch bei meiner Berechnung?
Alles! Aber glauben Sie nur daran, dass Sie bei nur 8 Jahren Arbeit Ihre errechnete Rente erhalten. Ihre Rententeninfo lügt nicht.
Ich fragte ja was falsch ist an meiner Berechnung. Und der Renteninfo kann man nun wirklich nicht immer trauen, in der eigenen Familie lag diese schon falsch. Wie gesagt habe ich auch in online Rechnern meine Daten eingefügt und da kommt auch vergleichbares wie bei meiner Rechnung heraus. Daher ja auch meine Frage. Die EM Rente wird ja hochgerechnet, soweit ich es verstanden habe. Die bisherigen Antworten sind nun nicht hilfreich bezüglich meiner Frage wie es nun richtig berechnet werden soll bzw. wie man auf die ca 980 Euro kommt bei den mir genannten Daten. Hilfreiche Antworten sind gerne willkommen.
Fragender86am 24.11.2019 | 21:22
Antworter45 schrieb

Sie können vielleicht einiges bei Ihrer Berechnung richtiger machen. Hier ein paar Hinweise.

Für die von Ihnen berechneten Durchschnittspunkte 0,102 ist die Zeit vom 17. Lebensjahr bis zum Eintritt des Rentenfalles ausschlaggebend. Der Rentenfall ist ja wohl noch gar nicht bestimmt. Sie haben lediglich den nächsten Monat als Antragsmonat angegeben, darauf kommt es aber gar nicht an. Maßgebend ist der noch gar nicht bestimmte Eintritt der Erwerbsminderung.

Wenn Sie wirklich 10,9 Entgeltpunkte in z.B. 197 Monaten (Geburtsmonat Jul 1986 und EM-Eintritt November 2019 unterstellt) erworben haben, ist der Durchschnittswert ja nur 0,0487 pro Monat, bei mehr Entgeltpunkten entsprechend höher.

Sie dürfen allerdings von den 197 Monaten z.B. Schul- und Hochschulzeiten abziehen, dann wird der Durchschnitt auch besser. Sonstige Lücken, z.B. Weltreise oder Selbständigkeit ohne Beitragszahlung zählen aber mit.

Selbst wenn Sie bis Januar 2011 alle Zeiten ohne Beitragszahlung absetzen können, erfordert aber ein Durchschnittswert von 0,102 eine recht ordentliche Beitragszahlung.

Da es allenfalls zu einer Zeitrente kommt und diese frühestens in 2020 beginnt, kommt eine Zurechnungszeit sogar bis zum Alter von 65 Jahren und neun Monaten in Betracht.

Viel Erfolg beim Nachrechnen.

Danke für die Antwort Wo genau ist das mit dem 17. Lebensjahr zu finden? In den ganzen Online Rechnern wird immer von Berufsjahren gerechnet und nicht ab dem 17. Lebensjahr. Das wäre noch hilfreich zu wissen. Vielen Dank
Antworter45am 24.11.2019 | 21:36
In § 72 SGB VI
Fragender86am 24.11.2019 | 22:14
Antworter45 schrieb

In § 72 SGB VI

Danke, damit darf ich dann, wie Sie schon schrieben, Zeiten für Schule und die Hochschulausbildung abziehen, da dies beitragsfreie Zeiten sind, wen ich 72 (3) richtig verstehe. Praktisch beginnt damit dann also doch die Berechnung der Monate mit meinem Berufseintritt, da ich nahtlos Abi und dann studiert habe, ohne jemals etwas zu verdienen. Das sollte bei der Berechnung der EM Rente ja berücksichtigt werden, da ich dieses ja mit angebe. Demnach sollte es dann bei der tatsächlichen Berechnung doch noch etwas mehr werden, wie viel werde ich dann ja sehen. Danke
Rüdigeram 24.11.2019 | 22:23
Zar schrieb

Kein Plan, was da falsch gerechnet ist! Aber für lausige 8 Jahre Arbeit 1600 Euro Rente wäre echt stärker Tobak!

Nur kein Neid. Wer viel verdient, bekommt durch die Hochrechnung der EMR bis zum 65.Lebensjahr auch eine entsprechend hohe EMR. Auch wenn er nur die geforderten 5 Jahre auf dem Konto hat.
Fragender86am 25.11.2019 | 06:30
Kaiser schrieb

Fragt sich nur warum diese falsch war?

Und der Renteninfo kann man nun wirklich nicht immer trauen, in der eigenen Familie lag diese schon falsch.
Fragt sich nur warum diese falsch war?
Irgendwie Ostdeutschland und nicht alles richtig erfasst So genau bin ich da auch nicht drin
Tippam 25.11.2019 | 09:42
An Ihrer Fragestellung merkt man leider, dass Sie von Rentenberechnung nicht viel verstehen. Ein Forum wird Ihnen aber die Komplexität der Rentenberechnung nicht erläutern können. Daher sollten Sie sich eine Proberentenberechnung Ihrer Erwerbsminderungsrente mit Berechnungsanlagen anfordern und nach dessen Studium gezieltere Fragen stellen. Es wäre schön, wenn sich jeder seine Rentenhöhe selbst berechnen könnte. Dem ist aber leider nicht so. Im Übrigen ist eine Renteninformation in der Regel nur falsch, wenn der Versicherungsverlauf, der die Basis für die Renteninformation ist, fehlerhaft ist. Für dessen Vollständigkeit und Korrektheit ist aber auch der Versicherte mit verantwortlich. VG
Bestands EMRam 25.11.2019 | 08:25
Rüdiger schrieb

Nur kein Neid.

Wer viel verdient, bekommt durch die Hochrechnung der EMR bis zum 65.Lebensjahr auch eine entsprechend hohe EMR. Auch wenn er nur die geforderten 5 Jahre auf dem Konto hat.

Kein Plan, was da falsch gerechnet ist! Aber für lausige 8 Jahre Arbeit 1600 Euro Rente wäre echt stärker Tobak!
Nur kein Neid. Wer viel verdient, bekommt durch die Hochrechnung der EMR bis zum 65.Lebensjahr auch eine entsprechend hohe EMR. Auch wenn er nur die geforderten 5 Jahre auf dem Konto hat.
Und an Hand dieses Beispiel sieht man auch wieder die Ungerechtigkeit der unterschiedlichen Zurechnungszeiten. Denn wenn auch der Verdienst gleich war aber sogar 37 Jahre eingezahlt wurde bekommt der Bestandsrentner der vor Juli 2014 erkrankt ist 5 Jahre und 8 Monate weniger Zurechnungszahl gleich weniger Rentenzahlung.
Antworter45am 25.11.2019 | 08:46
Na dann ist es doch gut, dass es jetzt jedenfalls gerecht ist.
Fragender86am 25.11.2019 | 15:20
Danke für die hilfreichen Antworten. Also ich habe jetzt Mitte November die Renteninformation 2019 erhalten Dort steht drin, dass sie die gesicherten Zeiten 01.02.2011 bis 31.12.2018 und das geltende Rentenrecht berücksichtigen. Rente volle EM ca 980 Halbe EM ca 360 Rente, wenn gleich wie letzten 5 Jahren etc ca 2069 Euro Altersrente ab 1.12.2053 möglich EM Rente Punkte gutgeschrieben bis 65 Jahre 9 Monate Die von mir und AG gezahlten Beiträge und von öffentlichen Kassen (ca 36.000, 34.000 und bissel über 2000) Bisher erworbene Entgeltpunkte 10,9xxx Versicherungsverlauf: 2011: ca 32.000 2012: ca 39.000 2013: ca 47.000 2014: ca 49.000 2015: ca 52.000 2016: ca 53.500 2017: ca 55.000 2018 bis mitte Juli: ca 32.000 2018 Sozialleistung: ca 23.000 2018 Jahressonderzahlung vermutlich nochmal 2.500 In meiner Betechnung hatte ich 2019 ja bereits mit berücksichtigt gehabt und für 2019 gar keine neuen Rentenpunkte angerechnet sondern nur die Monate. Wie gesagt mit 18 dann nach Abi gleich Studium und dann bis Anfang 2011 studiert und dann den Job. Wenn ich die Zeiten abziehe, dann sollte die Berechnung so ungefähr wie meine sein. Ich muss jetzt Rente beantragen, da Krankengeld ausgeht. Werde dieses sicher auf Grund der Krankheit auch erhalten. Ich bin dann einmal auf die abschließende Berechnung gespannt.
Antworter74am 25.11.2019 | 16:25
Darf mich den Ausführungen von Antworter 45 anschließen und versuchen Licht ins Dunkel zu bekommen: Wie es die Bezeichnung "halbe Rente" bereits auszudrücken versucht, sollte diese von Zahlbetrag mit der Vollen EM-Rente in Relation stehen, je nach Standpunkt also die Hälfte oder das Doppelte davon darstellen. Dies passt in ihren Angaben nicht zusammen. Vermutlich (!) ist es so (anhand ihrer Angaben): die 360 Euro sind der Anspruch auf eine bisher erwirtschaftete Altersrente (ohne Hochrechnung). Der Anspruch auf teilweise EM dürfte bei etwa 760 Euro und die Anwartschaft auf volle EM (folgerichtig!) bei rd. 1520 Euro liegen (wohlgemerkt mit Lücke von 01/19 bis jetzt; d.h. ohne diese angenommene Lücke auch um rd. 160 Euro mehr bei voller EM!) (Hinweis am Rande: ohne die Anrechnungszeiten für die Schule/Studium wäre die volle EM Rente keine 1000€!) Meint jedenfalls mit besten Grüßen Antworter74
Fragender86am 25.11.2019 | 16:42
Antworter74 schrieb

Darf mich den Ausführungen von Antworter 45 anschließen und versuchen Licht ins Dunkel zu bekommen:

Wie es die Bezeichnung "halbe Rente" bereits auszudrücken versucht, sollte diese von Zahlbetrag mit der Vollen EM-Rente in Relation stehen, je nach Standpunkt also die Hälfte oder das Doppelte davon darstellen. Dies passt in ihren Angaben nicht zusammen.

Vermutlich (!) ist es so (anhand ihrer Angaben):

die 360 Euro sind der Anspruch auf eine bisher erwirtschaftete Altersrente (ohne Hochrechnung).

Der Anspruch auf teilweise EM dürfte bei etwa 760 Euro und die Anwartschaft auf volle EM (folgerichtig!) bei rd. 1520 Euro liegen (wohlgemerkt mit Lücke von 01/19 bis jetzt; d.h. ohne diese angenommene Lücke auch um rd. 160 Euro mehr bei voller EM!)

(Hinweis am Rande: ohne die Anrechnungszeiten für die Schule/Studium wäre die volle EM Rente keine 1000€!)

Meint jedenfalls mit besten Grüßen

Antworter74

Ja stimmt die 360 sind tatsächlich bisher erworbene Ansprüche, das hätte ich nicht richtig hingeschrieben. Die Höhe wegen voller EM Rente ist leider wie oben beschrieben korrekt von mir abgeschrieben rund 980 Euro. Wie Sie auch schreiben, ist die Anrechnungszeit für Schule und Studium damit bisher in der Information nicht berücksichtigt. Ich muss natürlich auch sagen, dass ich dies bisher nie gemeldet hatte während ich arbeiten war, da nicht wirklich nötig. Dies kann mannja mit dem Antrag korrigieren. Der von Ihnen genannte Betrag würde dann schon eher zu meinen Berechnungen passen. Danke für die Antworten. Ich warte jetzt einmal ab was berechnet wird, das kann ja aber noch ein paar Monate dauern. Ich werde in jedem Fall berichten. Danke
Antworter 45am 25.11.2019 | 17:59
Zu Ihren Ausführungen insbesondere auch für andere Leser: "Ich muss natürlich auch sagen, dass ich dies bisher nie gemeldet hatte während ich arbeiten war, da nicht wirklich nötig. Dies kann man ja mit dem Antrag korrigieren." Ja, das kann man, vorausgesetzt man hat noch die Unterlagen von vor x Jahren. Ob das aber z.B. eine Hinterbliebene noch kann (und die gibt es manchmal schneller als man denkt), ist fraglich und von "man" nicht mehr zu erledigen. Gerade dann ist es aber wirklich nötig. Deshalb: Möglichst sofort alle Lücken gegenüber dem Rentenversicherungsträger klären!
Fragender86am 25.11.2019 | 18:58
Antworter 45 schrieb

Zu Ihren Ausführungen insbesondere auch für andere Leser:

"Ich muss natürlich auch sagen, dass ich dies bisher nie gemeldet hatte während ich arbeiten war, da nicht wirklich nötig. Dies kann man ja mit dem Antrag korrigieren."

Ja, das kann man, vorausgesetzt man hat noch die Unterlagen von vor x Jahren. Ob das aber z.B. eine Hinterbliebene noch kann (und die gibt es manchmal schneller als man denkt), ist

fraglich und von "man" nicht mehr zu erledigen. Gerade dann ist es aber wirklich nötig.

Deshalb: Möglichst sofort alle Lücken gegenüber dem Rentenversicherungsträger klären!

Danke guter Hinweis. Ich war ja vorher, sprich vor ein paar Wochen wegen dem richtigen ausfüllen bei einer Beratungsstelle. Dort hat man mich nicht darauf aufmerksam gemacht, dass diese Zeiten doch schon wichtig sind. Dort meinte man naja da haben sie ja nicht gezahlt. Geben sie das Studium einfach mal mit an, von der Schule wurde nix gesagt. Mir wurde ein Ausdruck gezeigt mit der Höhe und sagte da kommt noch ein Brief. Das kam mir nach dem Gespräch niedrig vor und habe mal online nachgeschaut. Da muss ich mich jetzt fragen, wurde ich auch an anderer Stelle nicht richtig beraten? Ich hoffe einmal nicht. Noch der Hinweis ich bin bei der Knappschaft Bahn See und es gibt wohl genau die eine Beraterin nur hier in der Gegend.
Kaiseram 25.11.2019 | 19:34
W°lfgang schrieb

Hallo Fragender86,

lassen Sie sich explizit eine _Rentenauskunft für eine EM-Rente_ (zum Zeitpunkt der Anforderung/Berechnungsdatum) MIT allen Berechnungsanlagen zusenden, da können Sie den genauen Weg aller EP in den EM-Rentenbetrag nachvollziehen, auch den ggf. besseren aus der 2. Vergleichsberechnung ...natürlich auch mit kleinen Abweichungen, da für 2019 noch keine EP erfasst sind und der ausgehende Versicherungsfall noch nicht festgestellt worden ist.

> Jetzt gibt mit der Rentenbescheid nur 980 Euro an?

> Was mache ich falsch bei meiner Berechnung?

Sie haben noch keinen Rentenbescheid! ;-)

...und weder einen 'berechenbaren'/feststehenden Rentenbeginn/Leistungfall, noch die bis zu diesem Zeitpunkt in Summe zu berücksichtigenden EP. Das ist - trotz aller gut und richtig gemeinten Hinweise zur EM-Berechnung - für eine Altersrente/prognostische Berechnung zum Tag X, etwas einfacher zu kalkulieren, als für eine EM-Rente ← für die grundsätzlich kein Wunschtermin für den Rentenbeginn wählbar ist.

Gruß

w.

Ich werde demnächst EM Rente beantragen und mir wurde eine neue Renteninformation erstellt. Die berechneten Werte der EM Rente kommen mir aber etwas zu niedrig vor,
Hallo Fragender86, lassen Sie sich explizit eine _Rentenauskunft für eine EM-Rente_ (zum Zeitpunkt der Anforderung/Berechnungsdatum) MIT allen Berechnungsanlagen zusenden, da können Sie den genauen Weg aller EP in den EM-Rentenbetrag nachvollziehen, auch den ggf. besseren aus der 2. Vergleichsberechnung ...natürlich auch mit kleinen Abweichungen, da für 2019 noch keine EP erfasst sind und der ausgehende Versicherungsfall noch nicht festgestellt worden ist. > Jetzt gibt mit der Rentenbescheid nur 980 Euro an? > Was mache ich falsch bei meiner Berechnung? Sie haben noch keinen Rentenbescheid! ;-) ...und weder einen 'berechenbaren'/feststehenden Rentenbeginn/Leistungfall, noch die bis zu diesem Zeitpunkt in Summe zu berücksichtigenden EP. Das ist - trotz aller gut und richtig gemeinten Hinweise zur EM-Berechnung - für eine Altersrente/prognostische Berechnung zum Tag X, etwas einfacher zu kalkulieren, als für eine EM-Rente ← für die grundsätzlich kein Wunschtermin für den Rentenbeginn wählbar ist. Gruß w.
Muss echt Spaß machen, Antworten anderer (hier von User @Tipp) zu wiederholen.
W°lfgangam 25.11.2019 | 19:27
Hallo Fragender86, lassen Sie sich explizit eine _Rentenauskunft für eine EM-Rente_ (zum Zeitpunkt der Anforderung/Berechnungsdatum) MIT allen Berechnungsanlagen zusenden, da können Sie den genauen Weg aller EP in den EM-Rentenbetrag nachvollziehen, auch den ggf. besseren aus der 2. Vergleichsberechnung ...natürlich auch mit kleinen Abweichungen, da für 2019 noch keine EP erfasst sind und der ausgehende Versicherungsfall noch nicht festgestellt worden ist. > Jetzt gibt mit der Rentenbescheid nur 980 Euro an? > Was mache ich falsch bei meiner Berechnung? Sie haben noch keinen Rentenbescheid! ;-) ...und weder einen 'berechenbaren'/feststehenden Rentenbeginn/Leistungfall, noch die bis zu diesem Zeitpunkt in Summe zu berücksichtigenden EP. Das ist - trotz aller gut und richtig gemeinten Hinweise zur EM-Berechnung - für eine Altersrente/prognostische Berechnung zum Tag X, etwas einfacher zu kalkulieren, als für eine EM-Rente ← für die grundsätzlich kein Wunschtermin für den Rentenbeginn wählbar ist. Gruß w.
Fragender86am 25.11.2019 | 21:33
Waldi schrieb

Wenn diese Zeiten noch fehlen, ist es kein Wunder, dass die EMR so niedrig ist. Das wirkt sich mindernd auf den Gesamtleistungswert und die Zurechnungszeit aus.

P.S.

Lassen Sie die Finger von den eigenen Berechnungen. Ich will ihnen nicht zu nahe treten, aber Rentenberechnungen kann man nicht mit Halbwissen durchführen.

Wie Sie auch schreiben, ist die Anrechnungszeit für Schule und Studium damit bisher in der Information nicht berücksichtigt.
Wenn diese Zeiten noch fehlen, ist es kein Wunder, dass die EMR so niedrig ist. Das wirkt sich mindernd auf den Gesamtleistungswert und die Zurechnungszeit aus. P.S. Lassen Sie die Finger von den eigenen Berechnungen. Ich will ihnen nicht zu nahe treten, aber Rentenberechnungen kann man nicht mit Halbwissen durchführen.
Danke Sich auf die Beratung zu verlassen, die sollten es ja wissen, kann man sich ja scheinbar auch nicht verlassen. Wie gesagt, dass diese Zeiten sich positiv auswirken, wurde mir bei der Beratung nie gesagt! Es wurde nur ein kurzer Ausdruck gemacht und gesagt das ist zu erwarten. Ich sage es einmal so, man hätte da ja einen Blick auf die Historie werfen können (wurde mit ausgedruckt und passte ja auch von den Zahlen wo ich Beiträge zahlte) und sagen, ja da kommt aber noch das und das dazu, aber das ist noch nicht berücksichtigt. Sowas kann man denke ich ja erwarten oder nicht? Von daher einmal ein paar Überschlagsrechnungen (mehr waren meine ja auch nie) durchzuführen, halte ich nicht für verkehrt.
Ebensoam 28.11.2019 | 18:22
Ich habe ein ganz ähnliches Problem. Laut Rentenbescheid, nach ca 10 Jahren voller Erwerbstätigkeit in Deutschland: Höhe der Regelaltersrente: 1890 Euro. Rente wegen voller Erwerbsminderung: 932 Euro. Da fragt man sich schon, wo das herkommt. Nach 3 Monate Wartezeit auf einen Termin bei der Rentenversicherung hab ich den nun endlich bald und hoffe, dort können mir meine Fragen beantwortet werden. Auch ich habe schon mal Gesetzestexte gewälzt um zu verstehen, wie diese Rechnung zustande kommt. Bei mir glaube ich: A) 3 Jahre Ausbildung ist noch mit den niedrigen Beiträgen der Ausbildung berechnet. Müsste für eine finale Berechnung hochgesetzt werden auf 1 Entgeltpunkt pro Jahr. B) blöderweise habe ich für meine ganzen dämlichen Studentenjobs immer in die Rentenversicherung eingezahlt. Minimalbeträge. Wenn man nach relativ wenig Jahren Arbeitszeit erwerbsunfähig wird, machen sich diese Jobs negativ bemerkbar (hoffe noch,da gibt es einen Weg raus - hab aber nichts gefunden in den Gesetzestexten). Wenn ich in den Jahren des Studiums gar nicht gearbeitet hätte, sähe es wohl um einiges besser aus C) ich war einige Jahre im EU Ausland tätig und habe dort eingezahlt, bekomme auch irgendwann eine Altersrente von dort. Da diese Zeiten auch in Deutschland irgendwie angerechnet werden (die Zeiten - aber nicht die Beträge), sind sie glaube ich auch in die Berechnung der EU Rente mit eingeflossen. Das kann aber nur der Berater bestätigen. D) auch der Abschlag bei frühzeitiger Rente macht natürlich etwas aus. Aber leider, selbst wenn ich Punkt A) und C) in meiner eigenen Rechnung korrigiere, an die 1890 Euro komme ich noch lange nicht dran. Schade... und nicht das, was man erwartet, wenn man es als Laie versteht als "es wäre so, als ob man bis 65 gearbeitet hätte". Aber gut - immerhin ist die EU Rente grundsätzlich ein tolle Einrichtung,auch wenn ich bei mir persönlich unzufrieden bin mit der Berechnung.
Kasimiram 28.11.2019 | 18:57
Ebenso schrieb

Ich habe ein ganz ähnliches Problem.

Laut Rentenbescheid, nach ca 10 Jahren voller Erwerbstätigkeit in Deutschland:

Höhe der Regelaltersrente: 1890 Euro.

Rente wegen voller Erwerbsminderung: 932 Euro.

Da fragt man sich schon, wo das herkommt. Nach 3 Monate Wartezeit auf einen Termin bei der Rentenversicherung hab ich den nun endlich bald und hoffe, dort können mir meine Fragen beantwortet werden.

Auch ich habe schon mal Gesetzestexte gewälzt um zu verstehen, wie diese Rechnung zustande kommt.

Bei mir glaube ich:

A) 3 Jahre Ausbildung ist noch mit den niedrigen Beiträgen der Ausbildung berechnet. Müsste für eine finale Berechnung hochgesetzt werden auf 1 Entgeltpunkt pro Jahr.

B) blöderweise habe ich für meine ganzen dämlichen Studentenjobs immer in die Rentenversicherung eingezahlt. Minimalbeträge. Wenn man nach relativ wenig Jahren Arbeitszeit erwerbsunfähig wird, machen sich diese Jobs negativ bemerkbar (hoffe noch,da gibt es einen Weg raus - hab aber nichts gefunden in den Gesetzestexten). Wenn ich in den Jahren des Studiums gar nicht gearbeitet hätte, sähe es wohl um einiges besser aus

C) ich war einige Jahre im EU Ausland tätig und habe dort eingezahlt, bekomme auch irgendwann eine Altersrente von dort. Da diese Zeiten auch in Deutschland irgendwie angerechnet werden (die Zeiten - aber nicht die Beträge), sind sie glaube ich auch in die Berechnung der EU Rente mit eingeflossen. Das kann aber nur der Berater bestätigen.

D) auch der Abschlag bei frühzeitiger Rente macht natürlich etwas aus.

Aber leider, selbst wenn ich Punkt A) und C) in meiner eigenen Rechnung korrigiere, an die 1890 Euro komme ich noch lange nicht dran.

Schade... und nicht das, was man erwartet, wenn man es als Laie versteht als "es wäre so, als ob man bis 65 gearbeitet hätte". Aber gut - immerhin ist die EU Rente grundsätzlich ein tolle Einrichtung,auch wenn ich bei mir persönlich unzufrieden bin mit der Berechnung.

Hochrechnung, gut und schön. EMR gleich Lohnersatzleistung auch. Natürlich kann sich niemand aussuchen, wann er krank wird. Aber mit relativ wenig Einzahlung Spitzenrente erwarten, nein! Etliche haben jahrzehntelang eingezahlt und müssen sich auch begnügen!
Bestands EMRam 29.11.2019 | 09:00
Kasimir schrieb

Hochrechnung, gut und schön. EMR gleich Lohnersatzleistung auch. Natürlich kann sich niemand aussuchen, wann er krank wird. Aber mit relativ wenig Einzahlung Spitzenrente erwarten, nein! Etliche haben jahrzehntelang eingezahlt und müssen sich auch begnügen!

Ich habe ein ganz ähnliches Problem. Laut Rentenbescheid, nach ca 10 Jahren voller Erwerbstätigkeit in Deutschland: Höhe der Regelaltersrente: 1890 Euro. Rente wegen voller Erwerbsminderung: 932 Euro. Da fragt man sich schon, wo das herkommt. Nach 3 Monate Wartezeit auf einen Termin bei der Rentenversicherung hab ich den nun endlich bald und hoffe, dort können mir meine Fragen beantwortet werden. Auch ich habe schon mal Gesetzestexte gewälzt um zu verstehen, wie diese Rechnung zustande kommt. Bei mir glaube ich: A) 3 Jahre Ausbildung ist noch mit den niedrigen Beiträgen der Ausbildung berechnet. Müsste für eine finale Berechnung hochgesetzt werden auf 1 Entgeltpunkt pro Jahr. B) blöderweise habe ich für meine ganzen dämlichen Studentenjobs immer in die Rentenversicherung eingezahlt. Minimalbeträge. Wenn man nach relativ wenig Jahren Arbeitszeit erwerbsunfähig wird, machen sich diese Jobs negativ bemerkbar (hoffe noch,da gibt es einen Weg raus - hab aber nichts gefunden in den Gesetzestexten). Wenn ich in den Jahren des Studiums gar nicht gearbeitet hätte, sähe es wohl um einiges besser aus C) ich war einige Jahre im EU Ausland tätig und habe dort eingezahlt, bekomme auch irgendwann eine Altersrente von dort. Da diese Zeiten auch in Deutschland irgendwie angerechnet werden (die Zeiten - aber nicht die Beträge), sind sie glaube ich auch in die Berechnung der EU Rente mit eingeflossen. Das kann aber nur der Berater bestätigen. D) auch der Abschlag bei frühzeitiger Rente macht natürlich etwas aus. Aber leider, selbst wenn ich Punkt A) und C) in meiner eigenen Rechnung korrigiere, an die 1890 Euro komme ich noch lange nicht dran. Schade... und nicht das, was man erwartet, wenn man es als Laie versteht als "es wäre so, als ob man bis 65 gearbeitet hätte". Aber gut - immerhin ist die EU Rente grundsätzlich ein tolle Einrichtung,auch wenn ich bei mir persönlich unzufrieden bin mit der Berechnung.
Hochrechnung, gut und schön. EMR gleich Lohnersatzleistung auch. Natürlich kann sich niemand aussuchen, wann er krank wird. Aber mit relativ wenig Einzahlung Spitzenrente erwarten, nein! Etliche haben jahrzehntelang eingezahlt und müssen sich auch begnügen!
Genauso schaut es aus und das bei Erkrankung mit 55 und Hochrechnung bis 60 und immer Vollzeit durchgehend.
ebensoam 29.11.2019 | 09:31
Ebenso schrieb

Ich habe ein ganz ähnliches Problem.

Laut Rentenbescheid, nach ca 10 Jahren voller Erwerbstätigkeit in Deutschland:

Höhe der Regelaltersrente: 1890 Euro.

Rente wegen voller Erwerbsminderung: 932 Euro.

Da fragt man sich schon, wo das herkommt. Nach 3 Monate Wartezeit auf einen Termin bei der Rentenversicherung hab ich den nun endlich bald und hoffe, dort können mir meine Fragen beantwortet werden.

Auch ich habe schon mal Gesetzestexte gewälzt um zu verstehen, wie diese Rechnung zustande kommt.

Bei mir glaube ich:

A) 3 Jahre Ausbildung ist noch mit den niedrigen Beiträgen der Ausbildung berechnet. Müsste für eine finale Berechnung hochgesetzt werden auf 1 Entgeltpunkt pro Jahr.

B) blöderweise habe ich für meine ganzen dämlichen Studentenjobs immer in die Rentenversicherung eingezahlt. Minimalbeträge. Wenn man nach relativ wenig Jahren Arbeitszeit erwerbsunfähig wird, machen sich diese Jobs negativ bemerkbar (hoffe noch,da gibt es einen Weg raus - hab aber nichts gefunden in den Gesetzestexten). Wenn ich in den Jahren des Studiums gar nicht gearbeitet hätte, sähe es wohl um einiges besser aus

C) ich war einige Jahre im EU Ausland tätig und habe dort eingezahlt, bekomme auch irgendwann eine Altersrente von dort. Da diese Zeiten auch in Deutschland irgendwie angerechnet werden (die Zeiten - aber nicht die Beträge), sind sie glaube ich auch in die Berechnung der EU Rente mit eingeflossen. Das kann aber nur der Berater bestätigen.

D) auch der Abschlag bei frühzeitiger Rente macht natürlich etwas aus.

Aber leider, selbst wenn ich Punkt A) und C) in meiner eigenen Rechnung korrigiere, an die 1890 Euro komme ich noch lange nicht dran.

Schade... und nicht das, was man erwartet, wenn man es als Laie versteht als "es wäre so, als ob man bis 65 gearbeitet hätte". Aber gut - immerhin ist die EU Rente grundsätzlich ein tolle Einrichtung,auch wenn ich bei mir persönlich unzufrieden bin mit der Berechnung.

Na gut, das kann ich verstehen, dass man dann noch etwas "unwirscher" reagiert auf die niedrige EM Rente. Das bringt tatsächlich wieder etwas Perspektive in mein Problem
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Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

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13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

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13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

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6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

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8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

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