Hallo Fragender86,
Fehlerquellen bzw. Gründe für Abweichungen gibt es viele, wie die sehr gute Antwort von Antworter45 zeigt. Ohne die Renteninformation der DRV ist es schwer, die Abweichungen hier im Forum ausfindig zum machen.
Aufgefallen ist mir bei Ihrer Schilderung, dass Sie die Berechnung ohne das Jahr 2019 durchgeführt haben und dennoch einen Gesamtleistungswert von 0,102 Entgeltpunkten für die Zurechnungszeit angesetzt haben.
Wenn die Renteninformation, auf die Sie sich beziehen, (ebenfalls) im November 2019 erstellt wurde, dann ist bei dieser Information das Jahr 2019 vermutlich als "Lücke" in die Berechnung eingegangen, wenn für dieses Jahr noch keine Meldung der Krankenkasse vorliegt. Bei weniger als 9 Jahren Beitragszeit, die Sie bisher zurückgelegt haben, drückt ein knappes Jahr Lücke den Gesamtleistungswert deutlich nach unten.
Wenn Sie tatsächlich eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten, wird diese vermeintliche "Lücke" natürlich geschlossen, indem die Meldung der Krankenkasse ggf. angefordert wird.
Wir empfehlen Ihnen daher, erst einmal den Ausgang des Rentenverfahrens abzuwarten. Sollten Sie dann eine Rente erhalten und Ihnen der Rentenbetrag zu niedrig vorkommen, können Sie die Berechnung jederzeit prüfen lassen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Alles! Aber glauben Sie nur daran, dass Sie bei nur 8 Jahren Arbeit Ihre errechnete Rente erhalten.
Ihre Rententeninfo lügt nicht.
6 1/2 Jahre Arbeit, wenn 1,5 Krankengeld. Auch wenns dazuzählt.Was mache ich falsch bei meiner Berechnung?Alles! Aber glauben Sie nur daran, dass Sie bei nur 8 Jahren Arbeit Ihre errechnete Rente erhalten. Ihre Rententeninfo lügt nicht.
Alles! Aber glauben Sie nur daran, dass Sie bei nur 8 Jahren Arbeit Ihre errechnete Rente erhalten.
Ihre Rententeninfo lügt nicht.
Ich fragte ja was falsch ist an meiner Berechnung. Und der Renteninfo kann man nun wirklich nicht immer trauen, in der eigenen Familie lag diese schon falsch. Wie gesagt habe ich auch in online Rechnern meine Daten eingefügt und da kommt auch vergleichbares wie bei meiner Rechnung heraus. Daher ja auch meine Frage. Die EM Rente wird ja hochgerechnet, soweit ich es verstanden habe. Die bisherigen Antworten sind nun nicht hilfreich bezüglich meiner Frage wie es nun richtig berechnet werden soll bzw. wie man auf die ca 980 Euro kommt bei den mir genannten Daten. Hilfreiche Antworten sind gerne willkommen.Was mache ich falsch bei meiner Berechnung?Alles! Aber glauben Sie nur daran, dass Sie bei nur 8 Jahren Arbeit Ihre errechnete Rente erhalten. Ihre Rententeninfo lügt nicht.
Sie können vielleicht einiges bei Ihrer Berechnung richtiger machen. Hier ein paar Hinweise.
Für die von Ihnen berechneten Durchschnittspunkte 0,102 ist die Zeit vom 17. Lebensjahr bis zum Eintritt des Rentenfalles ausschlaggebend. Der Rentenfall ist ja wohl noch gar nicht bestimmt. Sie haben lediglich den nächsten Monat als Antragsmonat angegeben, darauf kommt es aber gar nicht an. Maßgebend ist der noch gar nicht bestimmte Eintritt der Erwerbsminderung.
Wenn Sie wirklich 10,9 Entgeltpunkte in z.B. 197 Monaten (Geburtsmonat Jul 1986 und EM-Eintritt November 2019 unterstellt) erworben haben, ist der Durchschnittswert ja nur 0,0487 pro Monat, bei mehr Entgeltpunkten entsprechend höher.
Sie dürfen allerdings von den 197 Monaten z.B. Schul- und Hochschulzeiten abziehen, dann wird der Durchschnitt auch besser. Sonstige Lücken, z.B. Weltreise oder Selbständigkeit ohne Beitragszahlung zählen aber mit.
Selbst wenn Sie bis Januar 2011 alle Zeiten ohne Beitragszahlung absetzen können, erfordert aber ein Durchschnittswert von 0,102 eine recht ordentliche Beitragszahlung.
Da es allenfalls zu einer Zeitrente kommt und diese frühestens in 2020 beginnt, kommt eine Zurechnungszeit sogar bis zum Alter von 65 Jahren und neun Monaten in Betracht.
Viel Erfolg beim Nachrechnen.
In § 72 SGB VI
Kein Plan, was da falsch gerechnet ist! Aber für lausige 8 Jahre Arbeit 1600 Euro Rente wäre echt stärker Tobak!
Fragt sich nur warum diese falsch war?
Irgendwie Ostdeutschland und nicht alles richtig erfasst So genau bin ich da auch nicht drinUnd der Renteninfo kann man nun wirklich nicht immer trauen, in der eigenen Familie lag diese schon falsch.Fragt sich nur warum diese falsch war?
Nur kein Neid.
Wer viel verdient, bekommt durch die Hochrechnung der EMR bis zum 65.Lebensjahr auch eine entsprechend hohe EMR. Auch wenn er nur die geforderten 5 Jahre auf dem Konto hat.
Und an Hand dieses Beispiel sieht man auch wieder die Ungerechtigkeit der unterschiedlichen Zurechnungszeiten. Denn wenn auch der Verdienst gleich war aber sogar 37 Jahre eingezahlt wurde bekommt der Bestandsrentner der vor Juli 2014 erkrankt ist 5 Jahre und 8 Monate weniger Zurechnungszahl gleich weniger Rentenzahlung.Kein Plan, was da falsch gerechnet ist! Aber für lausige 8 Jahre Arbeit 1600 Euro Rente wäre echt stärker Tobak!Nur kein Neid. Wer viel verdient, bekommt durch die Hochrechnung der EMR bis zum 65.Lebensjahr auch eine entsprechend hohe EMR. Auch wenn er nur die geforderten 5 Jahre auf dem Konto hat.
Darf mich den Ausführungen von Antworter 45 anschließen und versuchen Licht ins Dunkel zu bekommen:
Wie es die Bezeichnung "halbe Rente" bereits auszudrücken versucht, sollte diese von Zahlbetrag mit der Vollen EM-Rente in Relation stehen, je nach Standpunkt also die Hälfte oder das Doppelte davon darstellen. Dies passt in ihren Angaben nicht zusammen.
Vermutlich (!) ist es so (anhand ihrer Angaben):
die 360 Euro sind der Anspruch auf eine bisher erwirtschaftete Altersrente (ohne Hochrechnung).
Der Anspruch auf teilweise EM dürfte bei etwa 760 Euro und die Anwartschaft auf volle EM (folgerichtig!) bei rd. 1520 Euro liegen (wohlgemerkt mit Lücke von 01/19 bis jetzt; d.h. ohne diese angenommene Lücke auch um rd. 160 Euro mehr bei voller EM!)
(Hinweis am Rande: ohne die Anrechnungszeiten für die Schule/Studium wäre die volle EM Rente keine 1000€!)
Meint jedenfalls mit besten Grüßen
Antworter74
Zu Ihren Ausführungen insbesondere auch für andere Leser:
"Ich muss natürlich auch sagen, dass ich dies bisher nie gemeldet hatte während ich arbeiten war, da nicht wirklich nötig. Dies kann man ja mit dem Antrag korrigieren."
Ja, das kann man, vorausgesetzt man hat noch die Unterlagen von vor x Jahren. Ob das aber z.B. eine Hinterbliebene noch kann (und die gibt es manchmal schneller als man denkt), ist
fraglich und von "man" nicht mehr zu erledigen. Gerade dann ist es aber wirklich nötig.
Deshalb: Möglichst sofort alle Lücken gegenüber dem Rentenversicherungsträger klären!
Ja stimmt die 360 sind tatsächlich bisher erworbene Ansprüche, das hätte ich nicht richtig hingeschrieben.
Die Höhe wegen voller EM Rente ist leider wie oben beschrieben korrekt von mir abgeschrieben rund 980 Euro.
Wie Sie auch schreiben, ist die Anrechnungszeit für Schule und Studium damit bisher in der Information nicht berücksichtigt.
Ich muss natürlich auch sagen, dass ich dies bisher nie gemeldet hatte während ich arbeiten war, da nicht wirklich nötig.
Dies kann mannja mit dem Antrag korrigieren. Der von Ihnen genannte Betrag würde dann schon eher zu meinen Berechnungen passen.
Danke für die Antworten.
Ich warte jetzt einmal ab was berechnet wird, das kann ja aber noch ein paar Monate dauern.
Ich werde in jedem Fall berichten.
Danke
Hallo Fragender86,
lassen Sie sich explizit eine _Rentenauskunft für eine EM-Rente_ (zum Zeitpunkt der Anforderung/Berechnungsdatum) MIT allen Berechnungsanlagen zusenden, da können Sie den genauen Weg aller EP in den EM-Rentenbetrag nachvollziehen, auch den ggf. besseren aus der 2. Vergleichsberechnung ...natürlich auch mit kleinen Abweichungen, da für 2019 noch keine EP erfasst sind und der ausgehende Versicherungsfall noch nicht festgestellt worden ist.
> Jetzt gibt mit der Rentenbescheid nur 980 Euro an?
> Was mache ich falsch bei meiner Berechnung?
Sie haben noch keinen Rentenbescheid! ;-)
...und weder einen 'berechenbaren'/feststehenden Rentenbeginn/Leistungfall, noch die bis zu diesem Zeitpunkt in Summe zu berücksichtigenden EP. Das ist - trotz aller gut und richtig gemeinten Hinweise zur EM-Berechnung - für eine Altersrente/prognostische Berechnung zum Tag X, etwas einfacher zu kalkulieren, als für eine EM-Rente ← für die grundsätzlich kein Wunschtermin für den Rentenbeginn wählbar ist.
Gruß
w.
Muss echt Spaß machen, Antworten anderer (hier von User @Tipp) zu wiederholen.Ich werde demnächst EM Rente beantragen und mir wurde eine neue Renteninformation erstellt. Die berechneten Werte der EM Rente kommen mir aber etwas zu niedrig vor,Hallo Fragender86, lassen Sie sich explizit eine _Rentenauskunft für eine EM-Rente_ (zum Zeitpunkt der Anforderung/Berechnungsdatum) MIT allen Berechnungsanlagen zusenden, da können Sie den genauen Weg aller EP in den EM-Rentenbetrag nachvollziehen, auch den ggf. besseren aus der 2. Vergleichsberechnung ...natürlich auch mit kleinen Abweichungen, da für 2019 noch keine EP erfasst sind und der ausgehende Versicherungsfall noch nicht festgestellt worden ist. > Jetzt gibt mit der Rentenbescheid nur 980 Euro an? > Was mache ich falsch bei meiner Berechnung? Sie haben noch keinen Rentenbescheid! ;-) ...und weder einen 'berechenbaren'/feststehenden Rentenbeginn/Leistungfall, noch die bis zu diesem Zeitpunkt in Summe zu berücksichtigenden EP. Das ist - trotz aller gut und richtig gemeinten Hinweise zur EM-Berechnung - für eine Altersrente/prognostische Berechnung zum Tag X, etwas einfacher zu kalkulieren, als für eine EM-Rente ← für die grundsätzlich kein Wunschtermin für den Rentenbeginn wählbar ist. Gruß w.
Wenn diese Zeiten noch fehlen, ist es kein Wunder, dass die EMR so niedrig ist. Das wirkt sich mindernd auf den Gesamtleistungswert und die Zurechnungszeit aus.
P.S.
Lassen Sie die Finger von den eigenen Berechnungen. Ich will ihnen nicht zu nahe treten, aber Rentenberechnungen kann man nicht mit Halbwissen durchführen.
Danke Sich auf die Beratung zu verlassen, die sollten es ja wissen, kann man sich ja scheinbar auch nicht verlassen. Wie gesagt, dass diese Zeiten sich positiv auswirken, wurde mir bei der Beratung nie gesagt! Es wurde nur ein kurzer Ausdruck gemacht und gesagt das ist zu erwarten. Ich sage es einmal so, man hätte da ja einen Blick auf die Historie werfen können (wurde mit ausgedruckt und passte ja auch von den Zahlen wo ich Beiträge zahlte) und sagen, ja da kommt aber noch das und das dazu, aber das ist noch nicht berücksichtigt. Sowas kann man denke ich ja erwarten oder nicht? Von daher einmal ein paar Überschlagsrechnungen (mehr waren meine ja auch nie) durchzuführen, halte ich nicht für verkehrt.Wie Sie auch schreiben, ist die Anrechnungszeit für Schule und Studium damit bisher in der Information nicht berücksichtigt.Wenn diese Zeiten noch fehlen, ist es kein Wunder, dass die EMR so niedrig ist. Das wirkt sich mindernd auf den Gesamtleistungswert und die Zurechnungszeit aus. P.S. Lassen Sie die Finger von den eigenen Berechnungen. Ich will ihnen nicht zu nahe treten, aber Rentenberechnungen kann man nicht mit Halbwissen durchführen.
Ich habe ein ganz ähnliches Problem.
Laut Rentenbescheid, nach ca 10 Jahren voller Erwerbstätigkeit in Deutschland:
Höhe der Regelaltersrente: 1890 Euro.
Rente wegen voller Erwerbsminderung: 932 Euro.
Da fragt man sich schon, wo das herkommt. Nach 3 Monate Wartezeit auf einen Termin bei der Rentenversicherung hab ich den nun endlich bald und hoffe, dort können mir meine Fragen beantwortet werden.
Auch ich habe schon mal Gesetzestexte gewälzt um zu verstehen, wie diese Rechnung zustande kommt.
Bei mir glaube ich:
A) 3 Jahre Ausbildung ist noch mit den niedrigen Beiträgen der Ausbildung berechnet. Müsste für eine finale Berechnung hochgesetzt werden auf 1 Entgeltpunkt pro Jahr.
B) blöderweise habe ich für meine ganzen dämlichen Studentenjobs immer in die Rentenversicherung eingezahlt. Minimalbeträge. Wenn man nach relativ wenig Jahren Arbeitszeit erwerbsunfähig wird, machen sich diese Jobs negativ bemerkbar (hoffe noch,da gibt es einen Weg raus - hab aber nichts gefunden in den Gesetzestexten). Wenn ich in den Jahren des Studiums gar nicht gearbeitet hätte, sähe es wohl um einiges besser aus
C) ich war einige Jahre im EU Ausland tätig und habe dort eingezahlt, bekomme auch irgendwann eine Altersrente von dort. Da diese Zeiten auch in Deutschland irgendwie angerechnet werden (die Zeiten - aber nicht die Beträge), sind sie glaube ich auch in die Berechnung der EU Rente mit eingeflossen. Das kann aber nur der Berater bestätigen.
D) auch der Abschlag bei frühzeitiger Rente macht natürlich etwas aus.
Aber leider, selbst wenn ich Punkt A) und C) in meiner eigenen Rechnung korrigiere, an die 1890 Euro komme ich noch lange nicht dran.
Schade... und nicht das, was man erwartet, wenn man es als Laie versteht als "es wäre so, als ob man bis 65 gearbeitet hätte". Aber gut - immerhin ist die EU Rente grundsätzlich ein tolle Einrichtung,auch wenn ich bei mir persönlich unzufrieden bin mit der Berechnung.
Hochrechnung, gut und schön. EMR gleich Lohnersatzleistung auch. Natürlich kann sich niemand aussuchen, wann er krank wird. Aber mit relativ wenig Einzahlung Spitzenrente erwarten, nein! Etliche haben jahrzehntelang eingezahlt und müssen sich auch begnügen!
Genauso schaut es aus und das bei Erkrankung mit 55 und Hochrechnung bis 60 und immer Vollzeit durchgehend.Ich habe ein ganz ähnliches Problem. Laut Rentenbescheid, nach ca 10 Jahren voller Erwerbstätigkeit in Deutschland: Höhe der Regelaltersrente: 1890 Euro. Rente wegen voller Erwerbsminderung: 932 Euro. Da fragt man sich schon, wo das herkommt. Nach 3 Monate Wartezeit auf einen Termin bei der Rentenversicherung hab ich den nun endlich bald und hoffe, dort können mir meine Fragen beantwortet werden. Auch ich habe schon mal Gesetzestexte gewälzt um zu verstehen, wie diese Rechnung zustande kommt. Bei mir glaube ich: A) 3 Jahre Ausbildung ist noch mit den niedrigen Beiträgen der Ausbildung berechnet. Müsste für eine finale Berechnung hochgesetzt werden auf 1 Entgeltpunkt pro Jahr. B) blöderweise habe ich für meine ganzen dämlichen Studentenjobs immer in die Rentenversicherung eingezahlt. Minimalbeträge. Wenn man nach relativ wenig Jahren Arbeitszeit erwerbsunfähig wird, machen sich diese Jobs negativ bemerkbar (hoffe noch,da gibt es einen Weg raus - hab aber nichts gefunden in den Gesetzestexten). Wenn ich in den Jahren des Studiums gar nicht gearbeitet hätte, sähe es wohl um einiges besser aus C) ich war einige Jahre im EU Ausland tätig und habe dort eingezahlt, bekomme auch irgendwann eine Altersrente von dort. Da diese Zeiten auch in Deutschland irgendwie angerechnet werden (die Zeiten - aber nicht die Beträge), sind sie glaube ich auch in die Berechnung der EU Rente mit eingeflossen. Das kann aber nur der Berater bestätigen. D) auch der Abschlag bei frühzeitiger Rente macht natürlich etwas aus. Aber leider, selbst wenn ich Punkt A) und C) in meiner eigenen Rechnung korrigiere, an die 1890 Euro komme ich noch lange nicht dran. Schade... und nicht das, was man erwartet, wenn man es als Laie versteht als "es wäre so, als ob man bis 65 gearbeitet hätte". Aber gut - immerhin ist die EU Rente grundsätzlich ein tolle Einrichtung,auch wenn ich bei mir persönlich unzufrieden bin mit der Berechnung.Hochrechnung, gut und schön. EMR gleich Lohnersatzleistung auch. Natürlich kann sich niemand aussuchen, wann er krank wird. Aber mit relativ wenig Einzahlung Spitzenrente erwarten, nein! Etliche haben jahrzehntelang eingezahlt und müssen sich auch begnügen!
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