Hallo susi b.,
wenn Sie als Privatperson Einkünfte aus Vermietung erzielen, werden diese Einkünfte nicht als Hinzuverdienst bei der EM-Rente berücksichtigt. Die Einkünfte aus der Photovoltaikanlage dagegen werden steuerrechtlich als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit bzw. Gewerbebetrieb bewertet und zählen daher als Hinzuverdienst und zwar in Höhe des steuerrechtlichen Gewinns.