Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Zahlung freiwillige Beträge zur Rentenversicherung durch AG

von FreiWAG01.11.2018 | 00:01
278 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Mein Arbeitgerber will freiwillig Beträge zur Rentenversicherung zahlen und damit eine Minderung einer vorgezogenen Rente für mich abzumildern. Wohin und wie muss der AG den Betrag bezahlen? Vielen Dank für die Mühe und beste Grüße

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo FreiWAG,

DRV hat Ihre Frage abschließend beantwortet.

"Jetzt mal ehrlich" hat Recht, sofern er den Firmenservice als Ansprechpartner für Ihren Arbeitgeber benennt. Allerdings werden Sie schlussendlich Zahlen über die Höhe möglicher Einzahlungen an Ihren Arbeitgeber liefern müssen, daher ist der Hinweis auf die Antragstellung via V0210 sicher zielführender.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo FreiWAG,

für die Erstellung einer Auskunft zum Ausgleich der Rentenminderung ist ein vollständig geklärtes Versicherungskonto notwendig. Sofern dies der Fall ist, sollte die Bearbeitung Ihres Antrags innerhalb kurzer Zeit erfolgen. Genaue Auskünfte über die Bearbeitungsdauer erhalten Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Jetzt mal ehrlicham 01.11.2018 | 00:36
Was ist das denn für ein Arbeitgeber, der Sie nötigt, eine derartige Frage um diese Urzeit zu stellen? Und wieso hat der noch nichts vom Firmenservice gehört?
DRVam 01.11.2018 | 08:11
Beantragen Sie mit dem Vordruck V0210 eine Auskunft über Ausgleichszahlungen für Abschläge bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente. Sie erhalten dann eine entsprechende schriftliche Auskunft über die Höhe des möglichen Zahlbetrages und auch die Information auf welches Konto unter welchem Verwendungszweck das Geld eingezahlt werden kann.
DRVam 01.11.2018 | 13:04
Beantragen Sie mit dem Vordruck V0210 eine Auskunft über Ausgleichszahlungen für Abschläge bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente. Sie erhalten dann eine entsprechende schriftliche Auskunft über die Höhe des möglichen Zahlbetrages und auch die Information auf welches Konto unter welchem Verwendungszweck das Geld eingezahlt werden kann.
Wie lang dauert die Bearbeitungszeit und wie schnell kannn man mit der Auskunft rechnen?
Siehe Thread „V0210 Bearbeitungsdauer“!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026