Hallo FreiWAG,
für die Erstellung einer Auskunft zum Ausgleich der Rentenminderung ist ein vollständig geklärtes Versicherungskonto notwendig. Sofern dies der Fall ist, sollte die Bearbeitung Ihres Antrags innerhalb kurzer Zeit erfolgen. Genaue Auskünfte über die Bearbeitungsdauer erhalten Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger.
Hallo FreiWAG,
"Jetzt mal ehrlich" hat Recht, sofern er den Firmenservice als Ansprechpartner für Ihren Arbeitgeber benennt. Allerdings werden Sie schlussendlich Zahlen über die Höhe möglicher Einzahlungen an Ihren Arbeitgeber liefern müssen, daher ist der Hinweis auf die Antragstellung via V0210 sicher zielführender.
Beantragen Sie mit dem Vordruck V0210 eine Auskunft über Ausgleichszahlungen für Abschläge bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente.
Sie erhalten dann eine entsprechende schriftliche Auskunft über die Höhe des möglichen Zahlbetrages und auch die Information auf welches Konto unter welchem Verwendungszweck das Geld eingezahlt werden kann.
Wie lang dauert die Bearbeitungszeit und wie schnell kannn man mit der Auskunft rechnen?
Siehe Thread „V0210 Bearbeitungsdauer“!Beantragen Sie mit dem Vordruck V0210 eine Auskunft über Ausgleichszahlungen für Abschläge bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente. Sie erhalten dann eine entsprechende schriftliche Auskunft über die Höhe des möglichen Zahlbetrages und auch die Information auf welches Konto unter welchem Verwendungszweck das Geld eingezahlt werden kann.Wie lang dauert die Bearbeitungszeit und wie schnell kannn man mit der Auskunft rechnen?
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