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Experten-Antwort

Zahlung freiwilliger Beiträge

von RLP196810.10.2018 | 11:58
97 Ansichten
3 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe bis Ende 2017 monatliche freiwillige Beiträge in die Renteversicherung gezahlt. Und dies zum 31.12.2017 beendet. Ich möchte nun für 2018 wieder freiwillige Beiträge einzahlen, wenn möglich den Höchstbetrag. Ist es möglich dies zu einem Teil 2018 und den Rest in 2019 zu zahlen, also in zwei Beiträgen ? Ist es auch möglich die Zahlung in einem Betrag 2018 bzw 2019 zu machen ? Mit freundlichen Grüssen RLP1968

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.10.2018 | 14:26

Die Vorschrift im SGB VI, in der Sie dies im Wesentlichen nachlesen können, ist der § 197 Absatz 2.

2 Antworten

chiam 10.10.2018 | 12:32
Ja und ja. Grundsätzlich kann man bis März 2019 freiwillige Beiträge für beliebige Monate des Jahres 2018 einzahlen. Also zum Beispiel für Januar bis Juni jetzt, und für Juli bis Dezember im Februar 2019; oder für Januar bis Dezember im Dezember; oder für Januar bis Dezember im Februar 2019. Auch die Beitragshöhe ist frei wählbar, z.B. auch durchgehend Höchstbeitrag.
senf-dazuam 10.10.2018 | 12:55
Und da der 31.0.2019 ein Sonntag ist, kann es auch noch im April geschehen ... Siehe dazu auch hier https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/rentenbe…
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