Hallo,
muss das Jobcenter, bei Übergangsgeldzahlungen der Rentenkasse,,bei Reha - Antritt noch Alg II Leistungen im Voraus Zahlen? Die Rentenkasse zahlt das Übergangsgeld immer erst zum Monatsende.
In meinem Fall hat das Jobcenter einfach die Zahlung bei Reha- Beginn eingestellt. Somit konnte ich keine Miete, Strom ect. zahlen.
Ist das Legitim ? Wie kann ich mich wehren?. .
20.04.2017, 19:00
von
thomas klemann
20.04.2017, 19:51
von
W*lfgang
Zitiert von: thomas klemann
Hallo,
muss das Jobcenter, bei Übergangsgeldzahlungen der Rentenkasse,,bei Reha - Antritt noch Alg II Leistungen im Voraus Zahlen? Die Rentenkasse zahlt das Übergangsgeld immer erst zum Monatsende.
In meinem Fall hat das Jobcenter einfach die Zahlung bei Reha- Beginn eingestellt. Somit konnte ich keine Miete, Strom ect. zahlen.
Ist das Legitim ? Wie kann ich mich wehren?. .
Gruß
w.
21.04.2017, 08:42
Experten-Antwort
Hallo Thomas Kleemann,
bei ALG II - Bezug wird ununterbrochen vom Jobc an Sie geleistet. Die DRV zahlt Ihnen kein Übergangsgeld aus, sondern ersetzt dem Jobc im Nachhinein das ALG II.
Soweit die vereinfachte Darstellung.
Nutzen Sie bitte gerne die "Forensuche" und geben dort Stichworte für Ihr Anliegen ein. Man findet dort vieles sofort, ohne dass man die Frage erneut stellen muss.
Manches hat dann einen Aha-Effekt.
21.04.2017, 17:10
von
GroKo
Zahlungen können sie jederzeit steuermindernd im Rahmen von Höchstbeträgen als Spenden leisten.