Hallo Thomas Kleemann,
bei ALG II - Bezug wird ununterbrochen vom Jobc an Sie geleistet. Die DRV zahlt Ihnen kein Übergangsgeld aus, sondern ersetzt dem Jobc im Nachhinein das ALG II.
Soweit die vereinfachte Darstellung.
Nutzen Sie bitte gerne die "Forensuche" und geben dort Stichworte für Ihr Anliegen ein. Man findet dort vieles sofort, ohne dass man die Frage erneut stellen muss.
Manches hat dann einen Aha-Effekt.