Hallo!
Die Rentenzahlung für Juli steht Ihnen erst Ende Juli zu (nachschüssige Rentenzahlung).
Machen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein wenig Druck, dass die den Erstattungsanspruch bei der Rentenversicherung möglichst schnell beziffern. Sobald der RV-Träger den Erstattungsanspruch vorliegen hat, kann er Ihn recht kurzfristig abrechnen, so dass Sie die Nachzahlung evtl. sogar noch vor dem 31.07.2008 erhalten. Dann würde auch keine Lücke entstehen.
Das geht natürlich nur schnell, wenn nicht noch andere Stellen einen Erstattungsanspruch oder ähnliches geltend machen (z. B. Pfändungen, Verrechnungsersuchen). Das wissen Sie aber selber am besten, da Sie ja wissen ob Sie noch von einem anderen Träger Leistungen erhalten haben, bzw. ob gegen Sie ein Verrechnungsersuchen oder eine Pfändung vorliegt (Dies wird Ihnen vom RV-Träger mitgeteilt, wenn ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss oder ein Verrechnungsersuchen berücksichtigt wird.).
MfG
Jonas