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Zahlungslücke zwischen Krankengeld und EM-Rente

von kaefer12304.07.2008 | 10:53
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag, ich habe vor kurzem rückwirkend ab dem 01.01.2008 eine VEM-Rente bewilligt bekommen. Nachdem die Krankenkasse hiervon Kenntnis erhalten hat, hat sie mit sofortiger Wirkung die Zahlung des Krankengeldes eingestellt. Die Rente wird aber erstmalig im August 2008 ausgezahlt. Aber was ist mit dem Juli 2008? Wie soll ich ohne jegliche Leistungen bis Ende August über die Runden kommen? Vielen Dank!

1 Antworten

Jonasam 04.07.2008 | 11:09
Hallo! Die Rentenzahlung für Juli steht Ihnen erst Ende Juli zu (nachschüssige Rentenzahlung). Machen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein wenig Druck, dass die den Erstattungsanspruch bei der Rentenversicherung möglichst schnell beziffern. Sobald der RV-Träger den Erstattungsanspruch vorliegen hat, kann er Ihn recht kurzfristig abrechnen, so dass Sie die Nachzahlung evtl. sogar noch vor dem 31.07.2008 erhalten. Dann würde auch keine Lücke entstehen. Das geht natürlich nur schnell, wenn nicht noch andere Stellen einen Erstattungsanspruch oder ähnliches geltend machen (z. B. Pfändungen, Verrechnungsersuchen). Das wissen Sie aber selber am besten, da Sie ja wissen ob Sie noch von einem anderen Träger Leistungen erhalten haben, bzw. ob gegen Sie ein Verrechnungsersuchen oder eine Pfändung vorliegt (Dies wird Ihnen vom RV-Träger mitgeteilt, wenn ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss oder ein Verrechnungsersuchen berücksichtigt wird.). MfG Jonas
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