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Experten-Antwort

Zahlungslücke zwischen Krankengeld und EM-Rente

von Nicel08.07.2014 | 19:01
11590 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, ich habe am 27.06.2014 meinen Rentenbescheid für die volle Erwerbsminderungsrente befristet auf 3 Jahre erhalten. Rentenbeginn ist rückwirkend der 05.08.2013. Die Auszahlung der Rente an mich beginnt laut dem Rentenbescheid erst ab dem 01.08.2014 (sprich Ende August bekomme ich die erste Rente überwiesen). Allerdings habe ich jetzt ein Schreiben meiner Krankenversicherung erhalten, dass ich seit dem 28.05.2014 bei Ihnen als Rentner versichert bin und sie die Zahlung des Krankengeldes sofort zum 27.05.2014 eingestellt haben. Dies bedeutet jetzt aber, dass ich vom 28.05.2014 bis zum 31.07.2014 gar kein Geld bekomme, weder Krankengeld noch Rente. Das kann doch wohl nicht sein. Ich müsste doch entweder noch Krankengeld bis zum 31.07.2014 bekommen oder aber direkt ab dem 28.05.2014 Rente. Oder etwa nicht? Vielen Dank für eure Antworten

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nicel,

Ihnen wurde rückwirkend eine Rente wegen Erwerbsminderung gewährt für einen Zeitraum, für den Sie bereits Krankengeld bezogen haben. Zur Vermeidung einer Doppelleistung hat die Krankenkasse einen Erstattungsanspruch auf die Nachzahlung. Betroffen sind allerdings nur deckungsgleiche Zeiträume. Sie können also davon ausgehen, dass Sie den Nachzahlungsbetrag von Einstellung des Krankengeldes bis zum Beginn der laufenden Zahlung erhalten.

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5 Antworten

Nicelam 08.07.2014 | 20:35
Hallo Wolfgang, danke für deine Antwort. Ich wüsste nicht, dass ich den Antrag verspätet gestellt habe. Ich war seit Feb.2013 krank geschrieben. Der am 05.08.2013 gestellt Reha-Antrag wurde nach "erfolgloser" Reha in den Rentenantrag umgewandelt. Dieser Aufforderung der Rentenversicherung bin ich dann fristgerecht nachgekommen. Ich hab mir den Bereich mit der Nachzahlung (zur Verrechnung mit dem Krankengeld) angesehen. Da steht tatsächlich auch noch drin 01.07.2014-31.07.2014, obwohl der Rentenbescheid am 23.06.2014 bearbeitet und versendet wurde. Das verstehe ich nicht wirklich, warum die Rentenversicherung die Rente bis 31.07.2014 auch noch zur Verechnung an die KK zahlt, obwohl diese die Zahlungen zu diesem Zeitraum längst eingestellt hat. Es bleibt mir wahrscheinlich nichts anderes übrig als einen Termin auf der Rentenversicherung zu machen. Denn ich versuche schon seit Freitag jemanden auf der Hotline der RV zu erreichen. Leider ohne Erfolg :-(
W*lfgangam 08.07.2014 | 19:59
Hallo Nicel, befristete Renten beginnen grundsätzlich erst ein halbes Jahr später. Haben Sie den Antrag 'verspätet' nach Eintritt des (med.) Leistungsfalls gestellt, kommt noch eine Verschiebung des Rentenbeginns oben drauf. Auszahlung/Aufnahme der mtl. Zahlungen ist nicht tatsächlicher Zahlungsbeginn - ggf. schauen Sie noch mal, ob da ein Nachzahlungszeitraum steht ...der dann nur das gezahlte KG verrechnen kann (kann ein 'paar' Tage dauern, bis die DRV die Rest-Nachzahlung anweisen kann). Die Krankenkasse ist 'im Recht', wenn Sie die Krankengeldzahlung unmittelbar mit Feststellung der EM/auch vor Rentenantrag einstellt - mit Feststellung der EM haben Sie keinen Anspruch mehr auf Krankengeld (als überbrückende Leistung, bis Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt wäre, die mit EM-Feststellung entfallen ist). Sollte es tatsächlich zu 'Lücken' zwischen KG-Zahlung und Beginn der Rentenzahlung kommen, wären Sie im Rahmen von Bedürftigkeit auf Sozialhilfe angewiesen - die entsprechende Zeiträume überbrücken könnte, _wenn_ Sie als 'bedürftig' einzustufen wären. Sicher ist es am Besten für Sie, sich den Rentenbescheid mit allen Nachzahlungs-/Rentenbeginn-/Verrechungsmodalitäten in der nächsten Beratungsstelle erklären zu lassen. Gruß w.
Batrixam 08.07.2014 | 20:56
Zitat von Nicel anzeigenausblenden
Keiner hat gesagt oder geschrieben, dass die Rente bis einschließlich 31.7. an die KK gezahlt wird. Die laufende Zahlung ist bei Ihnen ab August, weil die RV für die Anweisung der laufenden Zahlung über den RentenService eine gewisse Vorlaufzeit benötigt. alles andere wird über die Nachzahlung abgerechnet. sobald die Krankenkasse den Erstattungsbetrag für die gezahlte Zeit an die RV übermittelt hat, wird der für die gleiche Zeit (also bis 27.5.) zur Verfügung stehende Rentenbetrag an die KK erstattet. den Restbetrag (für die Zeit 28.5. bis 31.7.) bekommen sie im Rahmen der Nachzahlung ausgezahlt. und je nachdem wie schnell die KK ihren Erstattungsanspruch beziffert, kann es sogar sein, dass sie die Nachzahlung (inkl. Juli) schon vor dem 31.7. auf ihrem Konto haben und damit früher als bei es bei der laufenden Zahlung der Fall gewesen wäre...
W*lfgangam 08.07.2014 | 21:01
Zitat von Nicel anzeigenausblenden
Hallo Nicel, heißt hier nicht, dass Sie persönlich den Antrag zu spät gestellt haben, sondern der Antrag nach Feststellung EM als verspätet gestellt gilt. ...hängt mit der Aufnahme der ersten laufenden Rentenzahlung zusammen - erst für August - bis dahin wird alles als Nachzahlung erst mal behandelt/einbehalten und 'später' zurückgezahlt. ...ganz schlechter Versuch. Die Hotline wird Ihnen dazu Fallbezogen gar nichts sagen können. Hier hilft nur der Versuch über die zentrale VermittlungsNr des jeweiligen Rententrägers weiter und Weiterverbindung an den Sachbearbeiter – der dann freundlich Auskunft gibt, oder eben 'unwirsch' ist/Datenschutz. Die örtliche Beratungsstelle könnte Licht ins Dunkel bringen – nicht immer, aber ein Versuch wäre es wert. Gruß w.
Nicelam 08.07.2014 | 21:22
Ok, das würde Sinn ergeben, dass dieser Teil der Nachzahlung an mich geht ;-) Mich hat verwirrt, dass die aufgeführten Nachzahlungen zunächst einbehalten werden um zuerst Ansprüche der Krankenkasse zu überprüfen. Ich dachte, dass dann generell die Nachzahlung an die KK gehen würde, da dass KG höher war als mein Rentenanspruch. Wenn ich es jetzt richtig verstanden habe, sollte, da die KK die Zahlung des KG am 27.05.2014 eingestellt hat, die Nachzahlung vom 28.05.-31.07.2014 an mich gehen, nur eventuell etwas später ausgezahlt am 31.08.2014. Vielen Dank für die Hilfe LG N
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