Hallo Nicel,
Ihnen wurde rückwirkend eine Rente wegen Erwerbsminderung gewährt für einen Zeitraum, für den Sie bereits Krankengeld bezogen haben. Zur Vermeidung einer Doppelleistung hat die Krankenkasse einen Erstattungsanspruch auf die Nachzahlung. Betroffen sind allerdings nur deckungsgleiche Zeiträume. Sie können also davon ausgehen, dass Sie den Nachzahlungsbetrag von Einstellung des Krankengeldes bis zum Beginn der laufenden Zahlung erhalten.