Bitte lassen Sie den folgenden Vordruck von der Universität ausfüllen:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de
/Inhalt/5_Services/04
_formulare_und_antraege/_pdf/V0510.html
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Hallo Wolfgang, nein, es hat sich nix geändert. Während des Referendariats ist der-/diejenige erstmal Beamter/in auf Widerruf und damit sozialversicherungsfrei. Dieses Beamtenverhältnis endet automatisch mit Bestehen des 2. Staatsexamens und die Zeit ist grundsätzlich nachzuversichern. Die Nachversicherung ist dann eine Pflichtbeitragszeit, die als solche auch im Versicherungsverlauf erscheint. Nur in wenigen Fällen erfolgt direkt eine Verbeamtung auf Probe bzw. ist eine Verbeamtung in absehbarer Zeit sehr wahrscheinlich. In diesen Fällen kann die Nachversicherung aufgeschoben (also zunächst nicht durchgeführt) werden. Diese Zeiten tauchen aber dann auch gar nicht im Versicherungsverlauf auf. Also insofern sind die Referendariate, die wir zu sehen bekommen eigentlich immer Pflichtbeitragszeiten ;-) Alina lässt sich einfach Zeit, bis die erste Kontenklärung (ab Alter 43) auf Sie zukommt. Bis dahin hebt Sie Ihr Studienbuch auf sowie die Examensurkunde, Schule/Abi muss Sie eh auch noch nachweisen. Gruß w. ...man/frau muss nicht gleich nach den ersten Minuten in der DRV losrennen und alles und ständig melden wollen ;-)
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