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Experten-Antwort

Zeiten des Studiums

von Alina18.09.2014 | 13:57
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich werde nächstes semester mein lehramtstudium beenden und in die referentarzeit gehen. meine frage: zeiten des studiiums werden ja als zeiten angerechnet bei der rente. wie kann ich sie nachweisen? reichen die immatrikulationsbescheinigungen? gibt es dazu ein extra formblatt wo mann diese bescheinigungen beilegen kann und der rentenversicherung zusenden? als referent wird bei mir dann der arbeitgeber einbezahlen? oder ist für mich gar nicht mehr die rentenversicherung zuständig. ein konto dort habe ich schon aufgrund meines vor drei jahren ausgeübten 400 Euro jobs. danke! Alina

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bitte lassen Sie den folgenden Vordruck von der Universität ausfüllen:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de

/Inhalt/5_Services/04

_formulare_und_antraege/_pdf/V0510.html

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

Eumelam 18.09.2014 | 15:16
Nur den V510 von der Uni ausfüllen zu lassen, wird wohl nicht ganz reichen. Die Fachabteilung d. DRV wird wohl noch auf den V100 bzw. V101 und den V410 bestehen. Während Ihrer Referendariatszeit sind Sie wahrscheinlich Beamtin auf Probe bzw. Widerruf und es wird nicht mehr in die Rentenkasse eingezahlt. Sollte ein Beamtenverhältnis auf lebenszeit danach nicht entstehen, wird die Ref.-Zeit in der DRV nachversichert. Ihre bis jetzt erworbenen Rentenpunkte verfallen nicht!
W*lfgangam 18.09.2014 | 19:29
Zitat von Eumel anzeigenausblenden
Hallo Eumel, in der Vergangenheit waren es meist versicherungspflichtige Beschäftigungszeiten - sollte sich das geändert haben? Alina lässt sich einfach Zeit, bis die erste Kontenklärung (ab Alter 43) auf Sie zukommt. Bis dahin hebt Sie Ihr Studienbuch auf sowie die Examensurkunde, Schule/Abi muss Sie eh auch noch nachweisen. Gruß w. ...man/frau muss nicht gleich nach den ersten Minuten in der DRV losrennen und alles und ständig melden wollen ;-)
Batrixam 19.09.2014 | 07:12
Hallo Wolfgang, nein, es hat sich nix geändert. Während des Referendariats ist der-/diejenige erstmal Beamter/in auf Widerruf und damit sozialversicherungsfrei. Dieses Beamtenverhältnis endet automatisch mit Bestehen des 2. Staatsexamens und die Zeit ist grundsätzlich nachzuversichern. Die Nachversicherung ist dann eine Pflichtbeitragszeit, die als solche auch im Versicherungsverlauf erscheint. Nur in wenigen Fällen erfolgt direkt eine Verbeamtung auf Probe bzw. ist eine Verbeamtung in absehbarer Zeit sehr wahrscheinlich. In diesen Fällen kann die Nachversicherung aufgeschoben (also zunächst nicht durchgeführt) werden. Diese Zeiten tauchen aber dann auch gar nicht im Versicherungsverlauf auf. Also insofern sind die Referendariate, die wir zu sehen bekommen eigentlich immer Pflichtbeitragszeiten ;-) Alina lässt sich einfach Zeit, bis die erste Kontenklärung (ab Alter 43) auf Sie zukommt. Bis dahin hebt Sie Ihr Studienbuch auf sowie die Examensurkunde, Schule/Abi muss Sie eh auch noch nachweisen. Gruß w. ...man/frau muss nicht gleich nach den ersten Minuten in der DRV losrennen und alles und ständig melden wollen ;-)
Batrixam 19.09.2014 | 07:14
Irgendwas hab ich mit der "Zitat"-Funktion nicht hinbekommen (ist ja auch noch sehr früh am Morgen *gg*). aber als Ergänzung: Ich stimme dem letzten Satz von W*lfgang voll und ganz zu!!!
W*lfgangam 19.09.2014 | 14:32
Hallo Batrix, thx für die Rückantwort. Ich hatte in den letzten Jahren nur auffällig viele LehrerInnen, die nach Studium (vielleicht auch nach Referendariat) so 1-2 Jahre Pflichtbeitragszeiten (nicht nachversicherte) im VV hatten, bevor sie verbeamtet worden sind. Gruß w.
Batrixam 22.09.2014 | 15:02
Hallo Wolfgang, ja, das waren dann aber keine Referendariatszeiten, sondern "normale" Beschäftigung. Häufig, wenn noch nicht klar war, ob eine Planstelle für Verbeamtung frei wird oder nicht.
W*lfgangam 22.09.2014 | 19:46
Hallo Batix, ich werde es im Auge behalten, aber wahrscheinlich haben Sie Recht, weil ich da nicht wirklich so genau hingeschaut habe. Gruß w.
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