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Experten-Antwort

Zeiten geringfügig entlohnter Beschäftigung

von mialein29.03.2016 | 13:14
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2 Antworten

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Bei Überprüfung meiner Rentenunterlagen habe ich ein Anmeldeformular des Arbeitgebers einer geringfügig entlohnter Beschäftung an die Sozialversicherung, Beginn 20.05.1996 und ein Abmeldeformular zum 30.12.1996 gefunden. Während dieser Zeit bestand eine Arbeitslosigkeit ohne Bezug. Die Arbeitslosigkeit ohne Bezug ist in meinem Rentenverlauf dokumentiert, die geringfügig entlohnte Beschäftigung nicht. Hat diese geringfügig entlohnte Beschäftigung überhaupt rententechnisch eine Bedeutung? Auf die Dokumente bin ich gestoßen, da ich kurz vor der Beantragung meiner Altersrente stehe und mir in diesem Zusammenhang bei einer Beratung der DRV mein aktueller Versichersverlauf ausgehändigt wurde, den ich nochmals überprüfen sollte. Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Mialein,

die Regelungen, wonach bei geringfügigen Beschäftigungen (sogenannte Mini-Jobs) mindestens sogenannte Pauschalabgaben zur Renten- und Krankenversicherung vom Arbeitgeber zu zahlen sind, gelten erst seit dem 01.04.1999.

Erst seitdem musste ein Arbeitgeber neben der Beschäftigungsaufnahme und -aufgabe auch die Entgelte aus der geringfügigen Beschäftigung melden.

Aus diesem Grund werden Zeiten der geringfügigen Beschäftigung vor dem 01.04.1999 im Versicherungsverlauf normalerweise nicht aufgeführt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

=//=am 29.03.2016 | 13:31
Diese Zeit der geringfügigen Beschäftigung ist keine rentenrechtliche Zeit, da sie vor dem 01.04.1999 (Beginn der pauschalen Beitragszahlung für Mini-Jobs) ausgeübt wurde.
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