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Experten-Antwort

Zeugnis

von betroffen19.02.2015 | 09:57
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9 Antworten

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Guten Tag. Soll man zur Begutachtung sein letztes Zeugnis vom Arbeitgeber mitnehmen, weil da ja sehr viel drinsteht, wie das Verhalten von einem ist. Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo betroffen,

bei der Begutachtung werden die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung geprüft. Die Aussagekraft eines Arbeitgeberzeugnisses hierfür ist sehr fraglich.

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8 Antworten

Schorscham 19.02.2015 | 11:29
Ein Arbeitszeugnis soll die Arbeitsleistungen, die Qualifikationen sowie das dienstliche Verhalten des Arbeitnehmers beurteilen aber keine Aussagen über gesundheitliche Einschränkungen enthalten. Für eine sozialmedizinische Begutachtung dürfte es somit völlig bedeutungslos sein.
Lagerfeldam 19.02.2015 | 11:34
betroffenam 19.02.2015 | 12:09
Ein Arbeitszeugnis soll die Arbeitsleistungen, die Qualifikationen sowie das dienstliche Verhalten des Arbeitnehmers beurteilen aber keine Aussagen über gesundheitliche Einschränkungen enthalten. Ja das meinte ich ja, da das Zeugnis auf dem allg. Arbeitsmarkt ne glatte 5 ist, kann man doch bei der Begutachtung somit doch Rücksclüsse ziehen, klar sind keine ges. Eins im Zeugnis drin.
Schorscham 19.02.2015 | 14:30
Die persönliche Meinung Ihres Ex-Arbeitgebers interessiert Ihren Gutachter nicht im Geringsten. Zumal dieser Arbeitgeber offenbar noch nicht einmal dazu in der Lage ist, ein übliches Zeugnis zu formulieren. Selbst wenn dort drin stehen sollte, dass Sie wegen ständiger Rückenschmerzen nicht schwer heben konnten, wird das keinen Gutachter interessieren, weil Ihr Ex-Arbeitgeber wohl kaum über sozialmedizinische Kenntnise verfügen dürfte, die seine Meinung stützen. Warum haben Sie das Zeugnis überhaupt akzeptiert, wenn es so schlecht ausgefallen ist? Jeder Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf ein WOHLWOLLENDES Zeugnis, damit ihm sein weiterer beruflicher Werdegang nicht unnötig erschwert wird. Mit Ihrem Zeugnis werden Sie nie wieder einen Job finden, sofern Sie das überhaupt wollen. Wie Ihr zuständiges Jobcenter darüber denken wird, werden Sie vielleicht schon bald erfahren. Ein EM-Rentenverfahren kann nämlich ganz schön lange dauern, wie ich aus eigener Erfahrung weiß.....
Schorscham 19.02.2015 | 14:40
Unangemessene Kleidung oder unzureichende Körperpflege können durchaus auf eine psychische Erkrankung hinweisen. Daraus alleine lässt sich aber noch keine rentenrelevante Erwerbsminderung ableiten.
Lagerfeldam 20.02.2015 | 17:43
Wieso steht dann in diesen Gutachten:Der Versicherte kommt altersentsprechend gekleidet zur Untersuchung! Was hat das mit gesundheitlichen Einschränkungen zu tun?Ist ein nicht altersentsprechend gekleideter Versicherter in die Psychoecke zu stellen?Wäre ja ein Grund einen Antrag abzulehnen.
Unangemessene Kleidung oder unzureichende Körperpflege können durchaus auf eine psychische Erkrankung hinweisen. Daraus alleine lässt sich aber noch keine rentenrelevante Erwerbsminderung ableiten. Dann muss der Schorsch ja ganz weit vorne liegen.Narrenkappe und müffeln.
Schorscham 20.02.2015 | 19:12
Unangemessene Kleidung oder unzureichende Körperpflege können durchaus auf eine psychische Erkrankung hinweisen. Daraus alleine lässt sich aber noch keine rentenrelevante Erwerbsminderung ableiten. Dann muss der Schorsch ja ganz weit vorne liegen.Narrenkappe und müffeln.
Die Zitierfunktion bereitet Ihnen offenbar enorme Probleme, was? Im Unsinn labern sind Sie dafür aber unschlagbar! MfG
Rentenzombieam 20.02.2015 | 20:37
Wieso steht dann in diesen Gutachten:Der Versicherte kommt altersentsprechend gekleidet zur Untersuchung! Was hat das mit gesundheitlichen Einschränkungen zu tun?Ist ein nicht altersentsprechend gekleideter Versicherter in die Psychoecke zu stellen?Wäre ja ein Grund einen Antrag abzulehnen.
Unangemessene Kleidung oder unzureichende Körperpflege können durchaus auf eine psychische Erkrankung hinweisen. Daraus alleine lässt sich aber noch keine rentenrelevante Erwerbsminderung ableiten.
Der stinkt auch noch und will Gestanksrente! Geh sterben!
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