Hallo Carlos,
das ist durchaus möglich. Inwieweit in Ihrem Fall aber die Voraussetzungen der Verzinsung erfüllt sind (und ab wann), kann ich ohne genaue Kenntnis der Akte hier im Forum nicht beantworten. Der Beginn der Verzinsung ist unter anderem davon abhängig, wann bestimmte Unterlagen dem RV-Träger zur Verfügung standen.
Bitte klären Sie diese Frage deshalb mit dem zuständigen Rentensachbearbeiter.