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Zu Unrecht gezahlte Pflichtbeitraege

von Brisvegas14.03.2007 | 06:34
1760 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo aus Australien, seit uebr 12 Jahren arbeite ich im Ausland, lebe derzeit in Australien und habe nicht vor nach Deutschland zurueckzukehren. Mein deutscher Arbeitgeber hat von 2000 bis 2004 meine Beitraege als Pflichtbeitraege bei der BfA angemeldet anstatt als freiwillige Beitraege. Daher meine Fragen 1) Besteht die Moeglichkeit diese Beitraege von Pflichtbeitraegen in freiwillige Beitraege umzuwandeln? 2) Besteht die Moeglichkeit die Betraege auszahlen zu lassen und nur die Mindestsumme (79 Euro) als Pflichtbeitrag fuer diesen Zeitraum einzuzahlen? Vielen Dank!

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 14.03.2007 | 12:27

Grundsätzlich sind zu Unrecht entrichtete Beiträge dem zu erstatten, der sie getragen hat. Das heißt, Ihnen würde, wenn festgestellt wird, dass die zu Unrecht entrichteten Beiträge auch erstattungsfähig sind, der Arbeitnehmeranteil erstattet.

Die Erstattungsfähigkeit der Beiträge muss jedoch geprüft werden. Dafür ist das Abklären vielfacher Faktoren erforderlich, welches den Rahmen dieses Forums sprengen würde.

Wir empfehlen Ihnen daher, sich unter Vorlage der Bescheinigung über die Versicherungsfreiheit an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der gesetzlichen Rentenversicherung in ihrer Nähe zu wenden. Die Anschrift finden Sie unter www.ihre-vorsorge.de unter dem Unterpunkt „Beratungsstellen“.

5 Antworten

Leseram 14.03.2007 | 08:23
Wenn Sie eine versicherungspflichtige Tätigkeit von 2000 bis 2004 ausgeübt haben, so sind und bleiben das 5 Jahre Pflichtbeiträge. Damit haben Sie später einen Rentenanspruch, wenn die entsprechende Altersgrenze erreicht ist.Wie kommen Sie darauf, er hätte diese Beiträge auch als freiwillige Beiträge einzahlen können? Das geht bei vers.pflichtigen Tätigkeiten überhaupt nicht. Eine Umwandlung ist ebenfalls nicht möglich.
Brisvegasam 14.03.2007 | 08:59
Hallo Leser, eigentlich hatte ich ja gehofft in diesem Forum eine qualifizierte Expertenantwort zu erhalten und keine "wie kommen Sie darauf"-Bemerkung. Hier dennoch meine Brgruendung: Da ich keine direkte Entsandkraft war als ich 2000 von meinem Arbeitgeber eingestellt wurde [a) ich befand mich bereits im Ausland und wurde nicht entsandt; b) mein Vertrag war nicht projektgebunden oder befristet) und ich bereits vorher von der Versicherungspflicht befreit war (1997 - 2000, gleicher Arbeitgeber aber lokaler Vertrag in einem anderen Land). Darueber hinaus bin ich Ende 2004 mit genau dieser Begruendung von der Versicherungspflicht befreit worden, obwohl ich noch weiter fuer den gleichen Arbeitgeber taetig war. Also nocheinmal meine Frage an einen Experten, ist es moeglich 1) diese Beitraege von Pflichtbeitraege in freiwillige Beitraege umzuwandeln oder 2) die Beitraege als zu Unrecht gezahlte Beitraege zurueckerstattet zu bekommen und freiwillig in die BfA fuer diesen Zeitraum nachzuzahlen. Noch eine dritte Frage: bezieht sich die Verjaehrungsfrist auf die Antragstellung (d.h. der Antrag muss innerhalb von 4 Jahren gestellt werden) oder auf die Zeit die ich beantragen koennte (d.h. von jetzt an 4 Jahre zurueck). Nochmals Danke und ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen
Leseram 14.03.2007 | 09:59
Sie sind hier in einem Forum. Da bekommt man viele Antworten von mehreren Usern. Die Expertenmeinung wird sicher in Kürze auch kommen. Aber immerhin konnte ich Ihnen noch ein paar detaillierte Informationen herauskitzeln, mit denen der Experte inKürze mehr anfangen kann,als mit Ihrem ersten Beitrag. Damit habe ich Ihnen doch auch geholfen.
Mam 14.03.2007 | 13:25
Wußte garnicht, dass die Deutsche Rentenversicherung auch Beratungsstellen in Australien hat ;-)
Mam 14.03.2007 | 14:18
Ich würde diese Anfrage an Ihrer Stelle schriftlich an die Deutsche Rentenversicherung Bund (ehem. BfA) richten. Das hat den Vorteil, dass sie eine rechtsverbindliche Antwort bekommen (sollten).
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